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Ab Mittwoch tritt die Allgemeinverfügung mit der 15-Kilometer-Regelung im Vogelsberg in Kraft. - Symbolbild: O|N / Carina Jirsch

REGION VB Nach 15-Kilometer-Regelung

O|N-Leser irritiert: Was sind denn nun "tagestouristische Ausflüge"?

12.01.21 - Seit Montag ist es offiziell: Ab Mittwoch tritt im Vogelsbergkreis die 15-Kilometer-Regelung in Kraft. Dann dürfen sich Personen für "tagestouristische Ausflugsziele" nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um ihren Wohnort bewegen, wie es der Kreis schreibt. Nach Verkündigung zeigten sich die O|N-Leser irritiert: "Was zählt denn nun zu tagestouristischen Ausflügen? Darf ich meinen Partner oder meine Kinder noch besuchen?"

OSTHESSEN|NEWS hat beim Vogelsbergkreis nachgefragt und klärt über die neuen Regelungen im Vogelsberg auf: "Selbstverständlich dürfen die Vogelsberger noch ihren Partner besuchen oder beispielsweise Kinder bei ihrem Ex-Partner abholen", stellt die Pressestelle klar. Die Regelung tritt beispielsweise in Kraft, wenn man sich auf den Weg nach Alsfeld machen würde, um sich dort die Stadt anzusehen. "Das wäre ein tagestouristischer Ausflug."

Wintersport gilt nicht als "tagestouristischer Ausflug"

Fahrten über 15 Kilometer auf den Hoherodskopf sind ebenfalls in der Regelung ausgenommen. "Wir wollen den Menschen die Möglichkeit nicht verwehren, Wintersport zu betreiben", so die Pressestelle. Zwar sind die Zufahrtsstraßen zu Vogelsbergs höchstem Berg und der Herchenhainer Höhe mindestens bis zum 31. Januar von 9 bis 16 Uhr gesperrt, allerdings haben Wintersportfans weiterhin die Möglichkeit, davor oder danach mit dem Auto auf die ausgewiesenen Parkplätze zu fahren.

Ganz zum Unmut einiger Leser: "Die ganzen Leute aus dem Rhein-Main-Gebiet dürfen weiterhin einfallen wie die Heuschrecken, aber die 15-Kilometer-Regelung gilt? Irgendwie stimmt doch da die Verhältnismäßigkeit nicht", kommentiert ein O|N-Leser. Ein weiterer schreibt dazu: "Dann bitte auch so kontrollieren, dass keine Tagestouristen die Zahlen nach oben treiben. Klar verstehe ich, dass die Leute aus den Städten gerne im Winter den Schnee genießen möchten, aber nun müssen sich die einschränken, die hier wohnen. Verkehrte Welt."

Dazu der Vogelsbergkreis: "Die Sperrungen der Straßen bewirken schon einiges, in den letzten Tagen war viel weniger los." 

"Regelung haben wir uns nicht ausgedacht"

Die Allgemeinverfügung über die 15-Kilometer-Regelung tritt ab Mittwoch in Kraft. "Eingesperrt" sollen sich die Vogelsberger aber dennoch nicht fühlen. Denn Fahrten zum Arzt, zum Einkaufen, in die Schule, zum Lebenspartner oder zu den Kindern sind weiterhin erlaubt. Der Kreis will stichprobenartig vor allem in den Corona-Hotspots kontrollieren. Dabei macht er nochmals klar: "Diese Regelung haben nicht wir uns ausgedacht. Es war eine Vorgabe des Landes Hessen, an die wir uns halten."

Das Unverständnis bei den Bürgern ist dennoch groß: "Es ist mit klarem Menschenverstand nicht mal mehr ansatzweise zu erklären, was die hilflose Politik veranstaltet." (Luisa Diegel) +++


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