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In der Voliere befanden sich Pfauen. Diese erkrankten an der Vogelgrippe. Nun muss geklärt werden, wie es mit dem restlichen Tierbestand weitergeht. - Archivfoto: O|N/Maria Franco

FREIENSTEINAU Offener Brief vom Landestierschutzverband

H5N8-Fälle: "Tötung artgeschützter Tiere ist nicht einzige Handlungsalternative"

12.01.21 - Der Vogelgrippefall in Freiensteinau (Vogelsbergkreis) bewegt die Gemüter. Die Tötung artgeschützter Tiere auf bloßen Verdacht kritisieren viele Menschen scharf. Diese Meinung vertritt auch der Landestierschutzverband. "Von der bis Mittwoch ausgesetzten Tötungsanordnung wären über 80, größtenteils artgeschützte Tiere betroffen." OSTHESSEN|NEWS veröffentlicht den Offenen Brief im Folgenden im Wortlaut: 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gebetsmühlenartig und vor allem frühzeitig informieren Ministerien und Amtsveterinäre regelmäßig über die Gefahren und die notwendigen Präventionsmaßnahmen bei Auftreten von Vogelgrippefällen und fordern private und gewerbliche Halter auf, ihre Tiere entsprechend zu sichern. Auch Sie haben im November auf Ihrer Webseite darauf hingewiesen.

Inzwischen sind wir, Corona sei "Dank", alle pandemieerfahren. Begriffe wie PCR-Tests, Inkubationszeit, hochpathogen etc. kann jedes Grundschulkind einordnen. Begriffe, die auch bei der Beurteilung der Gefahrenlage durch die Vogelgrippe von Bedeutung sind.

Der aktuelle Fall in Freiensteinau stimmt uns – nicht nur bezüglich der Anzahl der betroffenen Tiere, sondern auch wegen ihrer Einordnung als größtenteils geschützte Arten – besonders traurig. Da die dort in privater Haltung befindlichen Pfauen an H5N8 erkrankt und verendet sind, wären von der bis morgen ausgesetzten Tötungsanordnung weitere 46 Eulen, drei Wüstenbussarde und 36 andere Vögel betroffen.

Dass die Volierengestaltung in dieser privaten Haltung nicht den Anforderungen aus den Auflagen zur Vogelgrippenprävention entsprach, bestreiten wir nicht. Ebensowenig die Brisanz der Lage im aktuellen Pandemiegeschehen, auch für die umliegenden Geflügelhalter. Trotz allem gibt es auch Beispiele, wo eine Nachbesserung und das Testen der Tiere das Tötungsurteil abwenden konnten. Eine quarantänekonforme Aufstallungsmöglichkeit ist nun lt. Angaben der Halter vor Ort geschaffen worden, Abstriche für die Untersuchung der Tiere wurden genommen – wäre eine Quarantäne da nicht das zu wählende mildeste Mittel im Sinne des Tierschutzes, wenn die Tests der Tiere vor Ort negativ ausfallen? 

Entsprechend appellieren wir an Sie als behördliche Entscheidungsträger und erlauben uns, dieses Schreiben sowohl den KollegInnen bei den Regierungspräsidien als auch der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Sollten wir als Landestierschutzverband Hessen unterstützend tätig werden können, stehen wir gern zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Ute Heberer
2. Vorsitzende              (pm)+++


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