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Der Vogelsbergkreis klärt über die 15-Kilometer-Regelung auf. - Symbolbild: O|N / Carina Jirsch

REGION VB "Familienbesuche erlaubt"

15-Kilometer-Regelung: Was darf ich, was darf ich nicht? Ein Überblick

14.01.21 - Täglich neue Corona-Infektionen und eine Inzidenz, die den kritischen Wert von 200 überschritten hat – im Vogelsbergkreis muss die nächste Beschränkung umgesetzt werden: Tagestouristische Ausflüge sind ab dem heutigen Mittwoch nur noch in einem Radius von 15 Kilometern gestattet. Doch was heißt das nun genau? Darf ich meine Familie besuchen, die 20 Kilometer entfernt wohnt? Was ist mit dem Arztbesuch in der 25 Kilometer entfernten Stadt? Darf ich im hohen Vogelsberg spazieren gehen, wenn ich mehr als 15 Kilometer Anfahrt habe?

Antworten auf diese und andere Fragen mehr liefert der Vogelsbergkreis in einer Übersicht. 

Ist es die Entscheidung des Vogelsbergkreises, den Bewegungsradius für tagestouristische Ausflüge zu beschränken?
Nein, das geschieht auf ausdrückliche Weisung des Landes. Das hat in seinem sogenannten Eskalationskonzept verbindlich vorgegeben, dass der Bewegungsradius in Landkreisen mit einer Inzidenz von mehr als 200 auf 15 Kilometer beschränkt werden muss.

Darf ich mich überhaupt noch weiter als 15 Kilometer entfernt von meiner Wohnung aufhalten?
Natürlich. Die Einschränkung betrifft lediglich den tagestouristischen Ausflug, alle anderen Fahrten sind ausgenommen.

Was genau ist unter einem tagestouristischen Ausflug zu verstehen?
Dabei handelt es sich um eine Tagesreise ohne Übernachtung also zum Beispiel um eine klassische Stadtbesichtigung. Um es an konkreten Beispielen deutlich zu machen: Der Besuch des Bergparks Wilhelmshöhe in Kassel oder der Stadtrundgang in Fulda mit Besichtigung des Doms sind im Moment nicht erlaubt.

Das bedeutet: Andere Fahrten sind erlaubt?
Ja, andere Fahrten sind gestattet. Auch wenn das Ziel außerhalb des 15-Kilometer-Radius liegt, darf man zur Arbeit fahren, einen Arzttermin wahrnehmen, zum Einkaufen fahren, Familie, Verwandte und Freunde besuchen (dort natürlich die entsprechenden Regeln beachten), sich mit dem Partner treffen, Großeltern dürfen ihre Kinder bei der Betreuung der Enkel unterstützen oder getrennt lebende Paare dürfen die Kinder beim anderen Elternteil abholen, um einige Beispiele zu nennen.

Was gilt in der Freizeit? Darf ich meinen Heimatort verlassen, um Sport zu treiben?
Ja, das ist erlaubt. Das Land Hessen erklärt in seiner jüngsten Verordnung, dass Bürger in der Öffentlichkeit entweder alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person Sport treiben dürfen. Das erlaubt es etwa den Familien, sich im öffentlichen Raum zusammen sportlich zu betätigen und eine Radtour zu machen. Es ist damit möglich, auf Wegen, auf Wasserstraßen und öffentlichen Wasserflächen, im Wald oder in Parks, Individualsport zu betreiben, also etwa zu joggen, Rad zu fahren oder zu wandern. Auch z.B. Reiten, Rudern, Segeln, Segelfliegen und Ski-Langlauf im Sinne einer freizeitsportlichen Tätigkeit möglich.

Wandern oder Ski-Langlauf dem Hoherodskopf sind also erlaubt?
Ja, dabei handelt es sich um eine freizeitsportliche Tätigkeit. Beachtet werden muss allerdings, dass die Zufahrtsstraßen zum Hoherodskopf und der Herchenhainer Höhe täglich von 9 bis 16 Uhr gesperrt sind.

Gilt die 15-Kilometer-Regel eigentlich nur für Vogelsberger?
Sie gilt für alle, die im Vogelsberg wohnen und die sich hier aufhalten. Das bedeutet konkret: Wer von außerhalb in den Kreis einreist, um einen tagestouristischen Ausflug zu unternehmen, darf nur 15 Kilometer in den Kreis hineinfahren, denn ab der Kreisgrenze gilt die Beschränkung auch für ihn. 

Und bei den Menschen, die im Vogelsbergkreis leben, gilt der 15-Kilometer-Radius ab der Wohnadresse?
Nein, entscheidend ist die Gemeindegrenze, nicht der einzelne Stadt- oder Ortsteil.

Wie werden die 15 Kilometer abgemessen?
Die Entfernung wird nicht nach Wegstrecke gemessen, sondern als Luftlinie.

Bis wann gilt die 15-Kilometer-Regelung?
Sie gilt zunächst bis zum 31. Januar. Sollte allerdings der Inzidenz-Wert an fünf aufeinander folgenden Tagen unter die Marke von 200 sinken, so wird die Regelung schon vor dem 31. Januar aufgehoben. (pm) +++


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