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Durch die derzeitige Pandemie-Lage erwartet der Landeswahlleiter, dass mehr Menschen bei der kommenden Kommunalwahl per Briefwahl wählen werden. - Symbolbild: Niklas Brumund

BAD HERSFELD Mit mehr Briefwahl wird gerechnet

"Pandemie-Lage erfordert besondere Maßnahmen für die Kommunalwahl"

23.01.21 - Die Kommunalwahlen stehen vor der Tür - und das in schwierigen Zeiten. Am 14. März können 4,7 Millionen Hessen über die politische Zukunft in ihrem Landkreis, ihrer Stadt oder ihrer Kommune entscheiden. Trotz der momentanen Situation wird es auch Wahllokale geben. Der Landeswahlleiter rechnet allerdings damit, dass der Anteil an Briefwahlstimmen deutlich ansteigen wird.

"Die Wahlberechtigten werden bei der Kommunalwahl am 14. März wie bei jeder Wahl zwischen der Wahl in den Wahllokalen und der Briefwahl entscheiden können. Die anhaltende Pandemielage erfordert besondere Maßnahmen bei der Wahlvorbereitung, der Durchführung der Wahl in den Wahllokalen und der Auszählung der Stimmzettel in den Kommunen. Das Innenministerium hat die Kommunen auf dem Erlasswege auf die empfohlenen Hygienemaßnahmen in den Wahllokalen hingewiesen. Die Kommunen treffen die erforderlichen Maßnahmen in enger Abstimmung mit den Gesundheitsämtern", erklärt Dr. Wilhelm Kanther auf OSTHESSEN|NEWS-Anfrage.

Vielfältige Maßnahmen notwendig


Doch bei den Vorbereitungen der Wahl müssen aufgrund der derzeitigen Pandemie-Situation vielfältige Maßnahmen ergriffen werden: "Zurzeit laufen ganz normale Wahlvorbereitungen – natürlich unter dem Aspekt, wie neben der Briefwahl die Wahl vor Ort unter Berücksichtigung aller Corona-Hygienemaßnahmen stattfinden kann", schreibt die Pressestelle des Landkreises Hersfeld-Rotenburg auf O|N-Anfrage. 

Trotz der Möglichkeit, in die Wahllokale zu gehen, will Landrat Dr. Michael Koch aufgrund der momentanen Situation per Briefwahl abstimmen, eine generelle Aufforderung zur Briefwahl will Koch allerdings nicht machen: "Ich möchte dazu keine verbindliche Empfehlung abgeben. Ich würde mich aber natürlich freuen, wenn sich trotz der Corona-Pandemie viele Bürgerinnen und Bürger an der Kommunalwahl beteiligen. Ich persönlich werde per Briefwahl abstimmen."

Die Erfahrungen bei den Direktwahlen am 1. November habe ein erhöhtes Briefwahlaufkommen gezeigt, ohne dass die Briefwahl die Urnenwahl übertroffen hätte. Es werde deshalb auch bei den Kommunalwahlen ein erhöhtes Briefwahlaufkommen geben, so Kanther weiter. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass sich die Mehrheit der Wahlbenachrichtigungen für die Urnenwahl entscheidet.

"Für die Briefwahl gelten die üblichen gesetzlichen Regelungen: Anträge können schriftlich oder per Mail bei den Wahlämtern gestellt werden. Auch bei der Briefwahl müssen die Freiheit und Geheimheit der Wahl sichergestellt sein. Die Wahlberechtigten oder deren Hilfspersonen haben mit einer eidesstattlichen Versicherung zu bestätigen, dass der Stimmzettel persönlich oder gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet worden ist", erläutert der Landeswahlleiter.

Die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen der Kommunen zur Vorbereitung der Wahl laufen. Inzwischen haben die Parteien und Wählergruppen ihre Wahlvorschläge aufgestellt, die bis zum 4. Januar 2021 eingereicht werden mussten. "Die Wahlausschüsse haben am 15. Januar 2021 über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden. Ab Anfang Februar wird die Briefwahl möglich sein", sagt Kanther abschließend. (Kevin Kunze)+++


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