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- Foto: SPD Schlitz

SCHLITZ Straßenbeitragssatzung und ihre Folgen

Unter-Schwarz und Pfordt: Landesregierung lehnt Härtefall-Fonds ab

23.01.21 - Seit rund zehn Jahren diskutiert das Schlitzerland über die Straßenbeitragssatzung und ihre Folgen. Die Debatte scheint nun ihr vorläufiges Ende erreicht zu haben. Das Antwortschreiben der hessischen Landesregierung an den Magistrat der Burgenstadt lässt keine andere Schlussfolgerung zu.

Zum Sachverhalt: In Hessen galt vor einigen Jahren die landesweite Regelung, dass Kommunen, die finanziell über ihre Verhältnisse lebten, eine Straßenbeitragssatzung einführen mussten. Aufgrund dieser Satzung waren Anlieger zur Kasse zu bitten, wenn ihre Straße grundhaft erneuert wurde.

"In Schlitz wurde damals eine städtische Finanzpolitik betrieben, als wenn es kein morgen mehr gäbe. Jahrelang wurde auf großem Fuß gelebt und wider besseres Wissen behauptet, dass die Kommunalaufsicht hier kein Durchgriffsrecht habe. An Mahnungen hat es seinerzeit nicht gefehlt. Die SPD-Fraktion etwa hat die ungehemmte Verschuldung der Stadt stets abgelehnt und musste sich dafür unglaubliche Vorwürfe gefallen lassen", erklärt die SPD-Schlitzerland in einer Pressemitteilung.

Die Kommunalaufsicht stellte die Burgenstadt unter eine finanzpolitische Vormundschaft und verfügte unter Hinweis auf die landesgesetzliche Rechtslage, dass im Schlitzerland eine Straßenbeitragssatzung einzuführen war. Die seinerzeitigen Straßenbaumaßnahmen in Unter-Schwarz und Pfordt wurden als veranlagungspflichtige Tatbestände eingestuft. "Die kommunalpolitisch Verantwortlichen vor Ort wiesen allerdings jegliche Verantwortung von sich - und tun es noch heute - streuten den zahlungspflichtigen Bürger:innen Sand in die Augen und beschritten den Rechtsweg. Die juristische Auseinandersetzung ging durch alle Instanzen. Die Stadt Schlitz zog immer den Kürzeren. Nachdem selbst der Bundesgerichtshof im letzten Jahr entschieden hatte, dass die Kommunalaufsicht in der Angelegenheit nach Recht und Gesetz gehandelt habe, war klar, dass jetzt nur noch eine Strategie der Schadensbegrenzung möglich war."

Die SPD-Fraktion des städtischen Parlaments hat während der letzten zehn Jahre im Hinblick auf die Straßenbeitragssatzung immer eine eindeutige Position vertreten. Sie hat die Einführung der Satzung seinerzeit abgelehnt und dagegen gestimmt. "Sie hat auch von vornherein darauf aufmerksam gemacht, dass die CDU-geführte Stadtregierung und ihre Finanzpolitik mit dem Feuer spielen", so die Partei. "Es war wiederum die SPD-Fraktion, die im letzten Jahr aktiv wurde und sich für eine Abschaffung der Straßenbeitragssatzung einsetzte, als dies nach nunmehr geltender Rechtslage möglich war." Nach Auffassung der Sozialdemokraten wäre es nur recht und billig, die veranlagten Bürger:innen in Unter-Schwarz und Pfordt zu entschädigen. "Man hat ihnen bös mitgespielt."

Aus dieser Überzeugung heraus haben die Sozialdemokraten im Parlament der Burgenstadt sich im letzten Jahr noch einmal für die Interessen der Betroffenen eingesetzt. Sie haben vorgeschlagen, auch in Hessen durch die Landesregierung einen sogenannten "Härtefall-Fonds" einzurichten, wie er in Bayern bereits praktiziert wird. Die Antwort der schwarz-grünen Landesregierung liegt nun vor. "Für die zahlungspflichtigen Bürger:innen im Schlitzerland ist sie negativ. Als Begründung weist die hessische Landesregierung darauf hin, dass in Bayern die Straßenausbaubeiträge abgeschafft wurden, in Hessen es aber nach wie vor den Gemeinden überlassen sei, entsprechende Abgaben zu erheben. Die Rechtslage in Hessen sei also mit der in Bayern nicht vergleichbar."

Nach Auffassung der Schlitzerländer SPD-Fraktion kann ein derartiger Standpunkt wenig überzeugen. Er lasse politische Möglichkeiten unerwähnt und verweise auf eine veränderbare Rechtslage. Diese müsse demnach durch einen Politikwechsel in Wiesbaden geändert werden. "Und darüber entscheiden die Wähler:innen. Die Diskussion über die Straßenbeitragssatzung im Schlitzerland hat damit ein vorläufiges Ende gefunden." (pm) +++


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