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Es brannte lichterloh auf dem Campingplatz in Hosenfeld im Juni 2016 - Fotos: O|N-Archiv Christian Stadtfeld

FULDA Prozess wegen Mordversuch

Feuerteufel zündete Wohnwagen samt Bewohner an

05.02.21 - Bereits im September 2020 sollte dieser Fall vor dem Landgericht Fulda verhandelt werden, doch der Angeklagte, der sich auf freiem Fuß befand, war seiner Ladung nicht gefolgt. Der heute 29-jährige Jan E. wurde schließlich bundesweit per Haftbefehl gesucht und sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft. Ihm wird zur Last gelegt, sowohl in der Nacht vom 19. auf den 20. 5. 2016 als auch in der Nacht zum 9. 6. 2016 auf dem Gelände eines Campingplatzes in Hosenfeld Brandsätze mit Grillanzünder gelegt zu haben.

Der 29-Jährige auf der Anklagebank

Im ersten Fall soll er versucht haben, einen Wohnwagen anzuzünden, obgleich ihm bewusst gewesen sei, dass sich darin ein Mensch befunden habe. Die Rückseite des Wohnwagens hatte bereits Feuer gefangen, als der Bewohner es bemerkte und den Brand mit Gießkannen selbst löschen konnte. 20 Tage später ging es nicht so glimpflich aus: da brannten auf demselben Campingplatz zwei als Lagerräume genutzte fest aufgestellte Wohnwagen samt ihren hölzernen Vordach-Konstruktionen sowie ein Kleinbus vollständig aus. Außerdem standen zwei Aufsitzrasenmäher und ein Radlader teilweise in Flammen. In einem Gebäude, in dem sich auch die Toiletten und Waschräume für die Campinggäste befinden, war ebenfalls Feuer gelegt worden. Verletzt wurde damals niemand, aber der Sachschaden betrug rund 50.000 Euro. Wegen der verschiedenen Brandausbruchstellen und aufgrund der Spurenlage ermittelte die Kriminalpolizei wegen Verdachts der Brandstiftung.

Richter Josef Richter leitet die Verhandlung vor dem Landgericht

Staatsanwalt Andreas Hellmich hatte den Fall bereits vor zwei Jahren angeklagt. Der heute 29-Jährige hatte zur Tatzeit selbst einen Wohnwagen auf dem Campingplatz in Hosenfeld bewohnt und war offenbar mit einem Nachbarn in Streit geraten. Der Vorwurf der Anklage lautet auf versuchten Mord, weil der erste Brandsatz mittels Grillanzündern in den Wohnwagen geworfen worden waren, in dem der Nachbar schlief. Dieser sagte heute sichtlich erregt als Zeuge aus. 

"Gott sei Dank nicht verwandt"

Bei seiner Belehrung durch den Richter wurde er gefragt, ob er mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert sei. "Gott sei Dank nicht!", antwortete der Rentner darauf. Der 73-Jährige zeigte sich auch fast fünf Jahre nach der Tat noch schockiert darüber, dass er sein Leben nur der Geistesgegenwart seines Nachbarn auf dem Campingplatz zu verdanken habe. Wenn dieser nachts nicht zufällig die Flammen bemerkt hätte, wäre er erstickt, sagt der Rentner. Er beschreibt den Angeklagten als "auffälligen Kerl", der ihm zum Beispiel ohne jeden Grund einen Katalog an den Kopf geworfen habe. In den Toilettenanlagen des Platzes habe er randaliert und gebrüllt. Nach dem ersten Brand sei er in den Wald geflüchtet, alle Dauercamper hätten dort nach ihm gesucht. "Wir sind alle überzeugt, dass er es war." Beim zweiten Brand im Juni, bei dem erheblich größerer Schaden entstand, sei der Täter durch eine Überwachungskamera gefilmt worden. "Da hat man ja den Kanister gesehen und man hat ihn an seinem Gang und seiner Statur erkannt", sagt der Zeuge aus. 

Studium abgebrochen und keinen Kontakt zur Familie

Als zweiten Zeugen hörte das Gericht einen Kommissar vom Polizeipräsidium Osthessen, der den jungen Mann im Juni 2016 befragt hatte. Dieser habe sich damals freiwillig zur Polizei begeben und gesagt, er wolle sich nur informieren, zur Sache aber nichts zu sagen. Zu seiner Person hatte er aber - anders als am Donnerstag vor Gericht - bei dieser Gelegenheit einiges berichtet. Er sei 1992 in Eckernförde geboren, habe dort sein Abitur gemacht und sei zum Studium der Geisteswissenschaften nach Frankfurt/Main gezogen, wo er in einem Studentenwohnheim gewohnt habe. Im Mai 2015 habe er das Studium aber wieder abgebrochen und nach Wegfall der Bafög-Leistung nach einer billigen Unterkunft gesucht. Im Internet sei er auf den Campingplatz in Hosenfeld gestoßen. "Dorthin kann ich ja aus verständlicher Gründen nicht mehr zurück", habe er bei der Polizei geäußert. Alle Versuche, mehr dazu zu erfragen, seien aber gescheitert, erklärte der Kommissar. Der junge Mann habe introvertiert und belastet gewirkt - "er war nicht mit sich im Reinen", formulierte es der Polizist. Auf die Frage, ob man sich um ihn Sorgen machen müsse, habe er geantwortet: "Es ist eine verzweifelte Situation, in der ich bin." Er hat übrigens keinen Eintrag im Bundeszentralregister, ist also nicht vorbestraft.

Der Prozess wird am 25.2.2021 fortgesetzt. (Carla Ihle-Becker) +++


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