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Transparenz bei der Aufarbeitung von sexueller Gewalt in den drei Bistümern Limburg, Fulda und Mainz unter Mitwirkung der Betroffenen ist das Ziel des neuen Beirats - Symbolbild: pixabay

REGION Start von Betroffenenbeirat dreier Bistümer

Bischof Bätzing: "Aufarbeitung von Missbrauch wird die Kirche verändern"

19.02.21 - "Missbrauch bestimmt derzeit das Bild der Kirche in der Öffentlichkeit. Dessen notwendige Aufarbeitung wird die Kirche verändern", lautete die gewichtige Prognose des Limburger Bischofs Dr. Georg Bätzing, dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz zum Start eines neu eingerichteten Betroffenenbeirats zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch. Für die Gründung des neuen Gremium der drei Bistümer Fulda, Limburg und Mainz haben die drei Bischöfe Betroffene von sexueller Gewalt öffentlich eingeladen, in dieser Institution zur Aufarbeitung mitzuwirken.

Bischof Dr. Georg Bätzing erläuterte Ziel, Zweck und Besetzung sowie die Hintergründe des gemeinsamen Betroffenenbeirats in einer Video-Pressekonferenz am Donnerstagvormittag. Notwendig sei ein Kulturwandel in der Kirche, sagte Bischof Bätzing. Dr. Caspar Söling, der Bischöfliche Beauftragte für die Umsetzung der Ergebnisse des Projektes "Betroffene hören-Missbrauch verhindern" im Bistum Limburg, präzisierte die Umsetzung der mehr als 60 Maßnahmen, die rund 70 Expertinnen und Experten in einem umfassenden Projekt erarbeitetet hatten. Der Beirat werde selbständig Arbeitspläne erarbeiten und umsetzen. "Wir müssen sichtbar machen, welche Faktoren Missbrauch bisher ermöglicht haben und dafür Betroffene als Akteure in Fragen der Aufarbeitung und Prävention gewinnen und wahrnehmen", so der Bischof. Viele von ihnen seien erstaunlicherweise dazu bereit, in der Kirche mitzuarbeiten und sich mit ihren schrecklichen Erfahrungen einzubringen.

"Wir sind nicht dazu da, um uns zu schonen, sondern um uns zu fordern!"

Der Limburger Bischof Georg Bätzing

Der Fuldaer Bischof Michael Gerber

Bischof von Mainz Peter Kohlgraf

Konkrete Zielsetzungen bei der praktischen Umsetzung des Maßnahmenbündels seien unter anderem die Schaffung eines niedrigschwelligen Beschwerdemanagements, "damit Missbrauchsmeldungen nicht im Dickicht der Verwaltung untergehen" oder auch eine gesetzliche Vorgabe zur künftigen Führung von Personalakten."Die geben ein desaströses Bild ab, wenn es um die Dokumentation von Missbrauch geht", so das vernichtende Urteil über die bisherige Aktenführung der Bistümer. "Es ist nicht harmlos, wenn Betroffene zur Wirksamkeit kommen", konstatierte Bätzing. Konflikte würden mit Sicherheit deutlich zutage treten. "Aber wir sind nicht dazu da, um uns zu schonen, sondern um uns zu fordern!" Schließlich gelte es durch Transparenz neues Vertrauen zu gewinnen - "einmal verloren gegangenes kommt nie zurück!"

Mainzer Dom

Limburger Dom

Dom zu Fulda

Der Betroffenenbeirat der drei Nachbarbistümer soll aus neun Mitgliedern bestehen und sowohl ein Initiativrecht als auch ein Anhörungsrecht bei geplanten Maßnahmen ausüben. Auch ein regelmäßiger Austausch mit den Leitungsverantwortlichen der Diözesen und den jeweiligen Beraterstäben sei vorgesehen. Bis Ende März sollen Betroffene im Mindestalter von 18 Jahren den Bistümern ihre Bereitschaftschaft zur Mitarbeit schriftlich kundtun. Die Auswahl für den Beirat erfolge dann durch ein Gremium, das sich aus Betroffenen, Mitarbeitern von unabhängigen Beratungsstellen sowie Fachleuten aus den Bereichen Psychologie, Medizin, Pädagogik, Justiz und Verwaltung der beteiligten Bistümer zusammensetze. Pro Jahr seien zwei Treffen des Gremiums vorgesehen. (Carla Ihle-Becker)+++


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