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Landrat Bernd Woide appelliert an die Bürger. - Archivfoto: O|N

FULDA Aufruf zur Beteiligung an Kommunalwahl

Landrat Woide: "Sicher wählen via Urne und Brief geht auch in Corona-Zeiten"

22.02.21 - Auch in seiner Funktion als Präsident des Hessischen Landkreistags hat Landrat Bernd Woide an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, ihre Stimme bei den hessischen Kommunalwahlen am 14. März 2021 abzugeben. "Wählen gehen heißt, Verantwortung für ein Gemeinwesen zu übernehmen."

4,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Hessen sind nach Angaben des Statistischen Landesamts am 14. März wahlberechtigt. Auf keiner anderen Ebene wie in den Kommunen sind die Menschen so unmittelbar von den politischen Entscheidungen der zu wählenden Gremien betroffen. In den Städten, Gemeinden und Landkreisen werden umfangreiche Vorbereitungen getroffen, um die Hygieneregelungen bezüglich der Covid-19-Pandemie zu beachten und eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer auszuschließen. Woide: "Sicher wählen an der Urne und per Brief – das geht auch in Corona-Zeiten."

Strenge Regeln für Wahlräume

Dies soll nicht nur durch die bekannten Hygienevorschriften bei der unmittelbaren Stimmenabgabe wie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erreicht werden, sondern auch durch eine sorgfältige Auswahl und Einrichtung der Wahlräume. Dabei muss gewährleistet sein, dass diese regelmäßig gelüftet werden können. Zudem bekommen die Wahlvorstände FFP 2-Schutzmasken zur Verfügung gestellt. Die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten Plexiglasscheiben, um sich und die Wählerinnen und Wähler zu schützen.

Briefwahl als Alternative

Neben der Wahl im Wahllokal besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl. Gerade dieser Möglichkeit der Stimmabgabe kommt in der aktuellen Corona-Pandemie eine hervorgehobene Bedeutung vor allem für Risikopatienten und ältere Menschen zu. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bereits jetzt möglich. Die Wählerinnen und Wähler können sich die Unterlagen zuschicken lassen oder diese beim zuständigen Wahlamt persönlich abholen (und auf Wunsch gleich vor Ort wählen). Wer die Briefwahl nutzen möchte, muss dies nicht näher begründen. (pm) +++


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