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Mit der gähnenden Leere im Salon ist es bald vorbei: Ab Montag dürfen Friseure wieder ihre Pforten öffnen. - Archivfoto: O|N / Carina Jirsch

REGION Ab mit den Lockdown-Mähnen

Friseure öffnen bald wieder: Das sind die Regeln für Haarkünstler und Kunden

25.02.21 - Kollektives Aufatmen in der Friseur-Branche und bei allen, die sich endlich ihre Lockdown-Mähnen zähmen lassen wollen: Ab Montag, 1. März, dürfen Friseure in Deutschland wieder öffnen. Das ist eines der Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen zur aktuellen Corona-Lage. Um Mitarbeiter und Kunden vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, müssen strenge Hygienemaßnahmen eingehalten werden.

Vor diesem Hintergrund hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales den Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk erneut überarbeitet und an die aktuelle Situation angepasst. Die wichtigsten "Spielregeln" im Überblick.

  • Kunden und Friseure müssen eine Maske tragen, dazu zählt eine OP- oder FFP2-Maske. Diese Regel gilt auch für Hausbesuche.
  • Wer zum Friseur will, der braucht vorher einen Termin.
  • Der Abstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden, vor allem betrifft das die Arbeitsbereiche (Theke, Waschzonen, Bereiche um die Friseurstühle), Eingangsbereiche und Verkehrsbereiche sowie Pausenräume.
  • An Stellen, an denen das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern nicht sichergestellt werden kann, müssen weitere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Im Kassenbereich sollte eine Abtrennung zwischen Kundschaft und Kasse angebracht werden. Kontaktloses Bezahlen ist zu bevorzugen.

Eine Person auf zehn Quadratmeter

  • Es gilt eine Kundenbegrenzung von einer Person pro zehn Quadratmeter Salon-Fläche. Für die Händehygiene sind ausreichend Desinfektionsmittel, hautschonende Flüssigseife und Einmalhandtücher (Papier oder Textil) zur Verfügung zu stellen. Händewaschregeln sind auszuhängen.
  • Flächen müssen regelmäßig desinfiziert und gereinigt werden, besonders Kontaktpunkte wie Türklinken.
  • Alle 20 Minuten sollte stoßgelüftet werden. Auch Pausenräume sind grundsätzlich regelmäßig zu lüften. Sollten mehrere Personen gleichzeitig die Pausenräume nutzen, sollten diese durchgängig gelüftet werden.
  • Bei Hausbesuchen gilt: Ob sich die Hygiene- und Schutzmaßnahmen im privaten Umfeld der Kundschaft umsetzen lassen, ist vor dem Hausbesuch zu prüfen und sicherzustellen.

Zuerst werden die Haare gewaschen

  • Infektionen können wie bei anderen Kontaktflächen auch über Haare übertragen werden. Daher sollte der Kontakt zu ungewaschenen Haaren vermieden werden. Beschäftigte sollten daher der Kundschaft immer zuerst die Haare waschen. Dabei sind stets Schutzhandschuhe zu tragen.
  • Werden Zeitschriften oder eine Bewirtung angeboten, sind Hygienemaßnahmen empfohlen, die eine Keimverschleppung auf Geschirr, Zeitungen, Zeitschriften und Personen verhindern sollen. Dazu zählen zum Beispiel die Händehygiene der Beschäftigten und der Kundschaft sowie das Tragen einer OP- oder FFP2-Maske.
  • Ein Mitarbeiter kann gleichzeitig mehrere Kunden bedienen, wenn konsequent alle Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
Mehr Informationen unter: https://www.bgw-online.de/DE/Home/Branchen/News/Friseure-Corona_node.html. (sh) +++


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