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Erst im Dezember wurden mehrere tote Schwäne am Ober-Mooser-Teich aufgefunden. Die Analyse ergab, dass sie mit der Geflügelpest infiziert waren. - Archivbild: Miriam Rommel

REGION Vögel müssen eingesperrt werden

Geflügelpest ausgebrochen: Stallpflicht im Vogelsberg- und im Main-Kinzig-Kreis

11.03.21 - Stallpflicht herrscht ab Freitag, 12. März, für Vögel im gesamten Vogelsbergkreis sowie seit Mittwoch,10. März, in Teilen des Main-Kinzig-Kreises. Zum wiederholten Mal ist in diesem Winter im Vogelsbergkreis Geflügelpest nachgewiesen worden, diesmal in Romrod bei einem Silberreiher. Das Veterinäramt hat deswegen ab Freitag eine Stallpflicht für alle gehaltenen Vögel im gesamten Vogelsbergkreis angeordnet.

Auch in Bad Soden- Salmünster, Bad Orb, Birstein, Brachttal, Bruchköbel, Erlensee, Gelnhausen, Großkrotzenburg, Gründau, Hasselroth, Hanau, Langenselbold, Linsengericht, Maintal, Neuberg, Nidderau, Niederdorfelden, Rodenbach, Schöneck, Sinntal, Steinau und Wächtersbach muss sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen oder mindestens sicher vor Wildvogelkontakt geschützt werden.

Situation im Vogelsbergkreis

Viele Jungschwäne schafften den Winter am Ober-Mooser-Teich nicht

Im Dezember 2020 war das Geflügelpest-Virus bei toten Schwänen am Ober-Mooser Teich bei Freiensteinau nachgewiesen worden. Während bei diesem Fall noch von einem Einzelereignis ausgegangen wurde, zeigte im Januar der Seuchenfall in einer Geflügelhaltung in Freiensteinau, dass die lokale Wildvogelpopulation dieses Gebietes sehr wahrscheinlich mit diesem Influenza-Virus (H5N8) infiziert ist. Der aktuelle Nachweis dieses hochpathogenen Vogelgrippevirus bei einem Reiher in Romrod macht deutlich, dass im gesamten Vogelsbergkreis mit infizierten Wildvögeln gerechnet werden muss. Zurzeit sind weitere Verdachtsfälle in Hessen bestätigt worden bzw. befinden sich in Abklärung.

Verdachtsfälle in ganz Hessen

Weitere Verdachtsfälle in ganz Hessen sind kürzlich bestätigt worden bzw. befinden sich in Abklärung. Zahlreiche in den letzten Wochen festgestellte Nachweise von Geflügelpest in Deutschland bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen zeigen, dass das Virus in der Wildvogelpopulation weit verbreitet und hoch ansteckend ist. Hinzu kommt, dass durch den zurzeit stattfindenden Vogelzug zurück in die Brutgebiete eine erhöhte Gefahr der weiteren Verschleppung des Geflügelpestvirus besteht.

Zuletzt wurde das Virus bei einem Silberreiher nachgewiesen

Auch das Referenzlabor für Geflügelpest am Friedrich-Löffler-Institut schätzt deutschlandweit die Gefahr eines Eintrages der Geflügelpest aus den Wildvogelbeständen in die Geflügelbestände als hoch ein. Um die erneute Einschleppung des Krankheitserregers in Vogelhaltungen des Vogelsbergkreises zu verhindern, ordnet das Veterinäramt des Vogelsbergkreises ab Freitag die Stallpflicht für das gesamte Kreisgebiet an. Die Aufstallung in Kombination mit zahlreichen Sicherheitsmaßnahmen führt dazu, dass bei Einhaltung der Auflagen ein Eintrag in die Geflügelbestände sicher verhindert und damit wirtschaftlicher Schaden abgewendet und Tötungen von gehaltenen Vögeln vermieden werden kann.

Geflügel muss geschützt werden

Es ist nicht zwingend erforderlich, die Vögel in Ställen einzusperren. Auch Volieren, die nach oben ein dichtes, überstehendes Dach und an den Seiten vogeldichte Gitter haben, sind als "Aufstallung" zulässig. Jeder Geflügelhalter sollte solche gesicherten Ausläufe für die regelmäßig wieder auftretenden Seuchenzüge bereithalten, um seinen Tieren eine artgerechte Unterbringung zu ermöglichen und sie gleichzeitig vor dieser Tierseuche zu schützen.

Die angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen beinhalten vor allem eine Beschränkung des Zutritts zur Geflügelhaltung in Verbindung mit Kleidungs- und Schuhwechsel am Eingang, so dass durch die betreuenden Personen das Geflügelpestvirus nicht in die Geflügelhaltung eingeschleppt werden kann. Außerdem sind Möglichkeiten zur Reinigung und Desinfektion der Hände und der Schuhe am Stalleingang bereitzuhalten. Da Veranstaltungen mit Vögeln ebenfalls die Verbreitung und Einschleppung der Geflügelpest begünstigen, werden diese ebenfalls untersagt.

Die angeordneten Maßnahmen gelten bis zur Veröffentlichung der amtlichen Aufhebungsverfügung.

Tot aufgefundene Wildvögel und Erkrankungen in den Vogelhaltungen sind dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest eingeleitet werden können. Verendete oder kranke Vögel sind nicht mit bloßen Händen anzufassen und zu bergen.

Alle Geflügelhalter werden darauf hingewiesen, dass Geflügelhaltungen dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen sind und jeder Tierhalter ein Bestandsregister zu führen hat, in dem chronologisch Zugänge und Abgänge mit Tierzahl und Tierart entsprechend den in der Geflügelpestverordnung geforderten Angaben dokumentiert werden müssen. Muster sind beispielsweise auf der Internetseite des Vogelsbergkreises unter "Meldevordrucke und Merkblätter" im Bereich "Tiere und Lebensmittel" zu finden. (mr/pm) +++


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