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Immer mehr Menschen nutzen den Wald zur Erholung - Fotos: Miriam Rommel

REGION Zum Internationalen Tag des Waldes

Lebensraum, Wirtschaftszweig, Erholungsgebiet: Bleibt auf den Wegen!

21.03.21 - Am 21. März ist der Internationale Tag des Waldes.  Erstmals 1972 erwähnt, ist das Datum seit 2012 offizieller Aktions- und Thementag der Vereinten Nationen. Wälder sollten nicht zerstört, sondern nachhaltig genutzt und geschützt werden, lautet die alljährliche Botschaft. Auch in Deutschland findet der Thementag immer mehr Beachtung.

Der Wald in Deutschland umfasst mit 11,4 Millionen Hektar 32 Prozent der Gesamtfläche des Landes. In den deutschen Wäldern wachsen rund 90 Milliarden junge und alte Bäume. Die Waldfläche in Hessen beträgt etwa 894.180 Hektar – und somit ist fast die Hälfte (42,3 Prozent) des Bundeslandes von Bäumen bedeckt. Mit diesem Waldanteil liegt Hessen zusammen mit Rheinland-Pfalz an der Spitze der Bundesländer, gefolgt vom Saarland mit 39,9 Prozent, Baden-Württemberg mit 38,4 Prozent und Bayern mit 36,9 Prozent Waldfläche.

Steht dieses Schild, gelten besondere Regeln.

Das Betreten von Hochsitzen ist verboten

Um Wald und Wild nicht zu schaden, sollte auf den Wegen geblieben werden ...

Der größte Waldbesitzer in Hessen ist das Land, ihm gehören 38 Prozent der gesamten Fläche. 36 Prozent sind Körperschaftswald. Dieser verteilt sich auf 418 Gemeinden beziehungsweise Städte. Insgesamt gibt es rund 60.000 Waldbesitzer in unserem Bundesland, viele davon Kleinprivatwaldbesitzer.

Die Waldverteilung ist in Hessen sehr unterschiedlich. Hohe Anteile mit über 50 Prozent gibt es in Odenwald, Spessart, Taunus, dem nördlichen hessischem Schiefergebirge und im Weserbergland. In diesen Gebieten steigt der Waldanteil weiter, weil Landwirte weniger ertragreiche Böden aufgeben. Im Ballungsraum, wo der Forst insbesondere wegen seiner Ausgleichs- und Erholungsfunktionen einen besonders hohen ökologischen Wert in der Landschaft darstellt, stagniert der Waldanteil beziehungsweise geht er zurück.

Wirtschaftszweig

Der Wald ist allerdings nicht nur Lebensraum vieler Tiere, sondern wird auch für die Holzgewinnung genutzt. Bundesweit sind in diesem Bereich etwa 1,2 Millionen Menschen beschäftigt, die einen Jahresumsatz von rund 180 Milliarden Euro erwirtschaften. Rund 76 Millionen Kubikmeter Holz werden jährlich eingeschlagen und genutzt.

In den vergangenen Jahren ist allerdings auch eine deutlich zunehmende Freizeitnutzung der Wälder mit immer vielfältigeren Aktivitäten zu beobachten. Der Schwerpunkt liegt bei Wandern und Joggen, Radfahren, sowie gebietsweise beim Reiten oder Trendsportarten wie dem Geocaching. Das alles geht natürlich nicht spurlos an den Wäldern und seinen Bewohnern vorbei.

Ein Beispiel: Vermüllung

Hinterlassenschaften im Wald

Immer mehr Menschen lassen ihren Müll in den Wäldern liegen. Andere nutzen diesen gezielt als illegalen Schuttabladeplatz. Wie das hessische Umweltministerium kürzlich berichtet, wurden nun beispielsweise Per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) in Lebern von Wildschweinen nachgewiesen. Daher empfiehlt es, auf den Verzehr von Wildschweinleber zu verzichten. PFC sind künstlich hergestellte Substanzen, die aufgrund ihrer vielfältigen Eigenschaften in der Industrie sowie in privaten Haushalten zum Einsatz kommen, wie zum Beispiel bei Beschichtungen von Regenjacken. Bei der Entsorgung von Verbraucherprodukten werden PFC auch in die Umwelt abgegeben. Die Stoffe können nicht oder nur unvollständig abgebaut werden. Dadurch werden sie von Wildtieren mit der Nahrung aufgenommen.

Streitthema

Viele Freizeitsuchende wissen außerdem oft schlicht nicht, dass sie sich häufig in Privatwäldern aufhalten. Diskussionen mit Waldbesitzern, die beispielsweise forstwirtschaftliche Maßnahmen durchführen, werden häufiger.

Nicht durch Unterholz kriechen, Hunde am besten an die Leine

Ein vergammelter Palmenstumpf hat nichts im Wald verloren

Viele Tiere leben im Wald. Um diese nicht unnötig zu beunruhigen, sollten Waldbesucher die Wege im besten Fall erst gar nicht verlassen. Hunde müssen sich außerdem im Einzugsgebiet des Halters befinden. Ein Umherstreunen ist gesetzlich sogar verboten. Auch per Gesetz geregelt: Wildwechsel, Wildruhezonen, Wildäsungsflächen, Verjüngungsflächen, Abteilungs- und Rückeschneisen, Sensible Naturschutzbereiche, sämtliche jagdlichen Einrichtungen wie beispielsweise auch Hochsitze, gesperrte Wege und Holzlagerflächen sind für den Waldbesucher tabu. Zusätzlich sollte der Wald grundsätzlich rechtzeitig zur Dämmerung verlassen werden, während der Dunkelheit darf er gar nicht mehr betreten werden. Wenn sich jeder ein wenig zurücknimmt, gewinnen alle. Auch die Natur und der Wald. (mr) +++


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