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Mit den Beschlüssen des hessischen Corona-Kabinetts vom 23. März ist der Lockdown prinzipiell bis zum 18. April verlängert worden. - Archivfotos: O|N / Harth / Jirsch / Schmitt

REGION Notbremse gezogen!

"Osterruhe" ist Schnee von gestern: Diese Corona-Regeln gelten ab Montag

28.03.21 - Erst die sprichwörtliche Rolle vorwärts in Sachen "Osterruhe", und dann heißt es wieder "Kommando zurück". Blicken Sie bei allen Verordnungen und Beschlüssen nach dem Chaos rund um den jüngsten Bund-Länder-Gipfel noch durch? Welche Regeln gelten denn nun ab Montag, 29. März, in Hessen, nachdem die sogenannte "Corona-Notbremse" gezogen worden ist? OSTHESSEN|NEWS gibt einen Überblick und schaut zudem nach Bayern und Thüringen.

Fakt ist: Mit den Beschlüssen des hessischen Corona-Kabinetts vom 23. März ist der Lockdown prinzipiell bis zum 18. April verlängert worden. Weitere Öffnungsschritte soll es vorerst wegen steigender Infektionszahlen nicht geben.

Das sind die Regeln für Hessen

Weitere Öffnungsschritte soll es vorerst wegen steigender Infektionszahlen nicht ...

-Nachdem der Bund nun doch keine Osterruhe verordnet hat, gelten über das Osterwochenende dieselben Regeln wie davor und danach. Gründonnerstag und Karsamstag sind keine Feiertage! Geschäfte, die sonst öffnen dürfen, können auch an diesen beiden Tagen Kunden empfangen.

-Es gilt die bisherige Kontaktregel: Maximal fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten dürfen sich treffen (Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen) – auch über die Osterfeiertage.

-Aus Click & Meet wird Click & Collect: Der Einzelhandel in Hessen muss wieder schließen, allerdings nicht alle Geschäfte. Beispielsweise Buchläden, Gartenmärkte und Friseure dürfen offenbleiben

-Zoos, botanische Gärten und Museen unter freiem Himmel bleiben geöffnet. Geschlossene Räume können für den Publikumsverkehr nicht öffnen.

-Sport für Kinder bis einschließlich 14 Jahren unter freiem Himmel in Gruppen bleibt möglich. Der Individualsport ist entsprechend der Kontaktregel möglich (innen und außen). Fitnessstudios bleiben geöffnet. Es gilt nach wie vor die Regel: Eine Person darf auf 40 Quadratmetern trainieren.

-Im Rahmen des hessischen Eskalationsstufenkonzepts können Kreise bei steigenden Inzidenzen auf ihre Lage vor Ort reagieren. Möglich sind dann beispielsweise nächtliche Ausgangssperren von 21:00 bis 5:00 Uhr. Schulschließungen können, wie bisher, nur mit Zustimmung des Landes erfolgen, das heißt: in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt. Zudem bleibt es bei der dringenden Empfehlung an Eltern von Kindergartenkindern, diese zu Hause zu betreuen.

-Besuchsmöglichkeiten in Alten- und Pflegeheimen werden auf zwei Personen pro Tag erweitert, dies gilt ab dem 1. April.

-Außerdem soll in Hessen modellhaft erprobt werden, wie sich eine teilweise Öffnung des öffentlichen Lebens in Städten oder Regionen mit niedrigen Inzidenzen in Verbindung mit einem Testregime auf die Infektionszahlen auswirkt.

-Die Regelung zu Gottesdienstbesuchen an Ostertagen wird genauso sein wie zu den vergangenen Weihnachtsfeiertagen. Zu den Voraussetzungen für Kirchenbesuche zählen die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern, entsprechende Hygienemaßnahmen, die Maskenpflicht, eine Kontaktdatenerfassung sowie ein Anmeldeerfordernis zu den besonders gut besuchten Gottesdiensten. Darüber hinaus soll kein gemeinsamer Gesang stattfinden.

Weitere Infos: https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen.

So sieht es in Bayern aus


-Der Lockdown in Bayern geht bis mindestens 18. April. Leichte Lockerungen – insbesondere im Einzelhandel und an den Schulen – könnte es frühestens eine Woche vorher geben.

-Grundsätzlich bleibt es im Freistaat bei den Regeln, wie sie seit Anfang März gelten. Manche von ihnen sind abhängig vom örtlichen Inzidenzwert: Liegt er dauerhaft über 100, muss die sogenannte Notbremse gezogen werden, dann werden die Regeln verschärft. Liegt er dauerhaft niedrig, kann es weitere Öffnungen geben, allerdings nicht vor dem 12. April.

Mehr Infos: https://www.bayern.de/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/.

So ist der aktuelle Stand in Thüringen


-Thüringen hate seine Corona-Verordnungen mit einigem Abstand zu den Bund-Länder-Beschlüssen erneuert. Die Änderungen sind seit dem 14. März in Kraft und gelten bis 31. März. An einer neuen Corona-Verordnung wird gefeilt.

-Das Kabinett hat sich bereits darauf verständigt, Zoos und Tierparks ab dem 10. April wieder zu öffnen, wenn die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz unter 200 liegt.

-Termin-Einkäufe in Einzelhandelsgeschäften sollen unter der gleichen Voraussetzung ab dem 12. April möglich werden, allerdings nur unter strengen Auflagen. Dazu soll etwa ein negativer Corona-Test zählen. 

-Die bereits jetzt geltenden strengen Kontaktbeschränkungen sollen voraussichtlich verlängert werden. Ausnahme könnten die Osterfeiertage sein: Der Entwurf zur neuen Thüringer Corona-Verordnung sieht vor, dass sich in der Zeit von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag zwei Haushalte und maximal fünf Personen treffen dürfen. Kinder bis 14 Jahren sollen nicht mitzählen.

Weitere Infos: https://corona.thueringen.de/. (sh) +++


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