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Corona-Testpflicht für Einreisen per Flugzeug nach Deutschland - Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe

REGION Urlauber trägt die Kosten

Ab sofort: Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer aus dem Ausland

30.03.21 - In Zeiten von Corona ins Ausland fliegen? Das ist erlaubt. Doch für alle Reisenden gilt ab jetzt: Wer zurück nach Deutschland fliegen möchte, muss einen negativen Corona-Test vorweisen können. Die entsprechende Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung trat in der Nacht zu Dienstag in Kraft. Die Maßnahme wurde vorerst bis zum 12. Mai befristet.

Die Kosten für den Test - der bei der Einreise maximal 48 Stunden alt sein darf - müssen die Reisenden selbst tragen. Sollte das Ergebnis positiv sein, müssen sich die Personen im Aufenthaltsland in Quarantäne begeben. Ein negatives Ergebnis schützt jedoch nicht automatisch vor einer Quarantäne in Deutschland. Hier gelten weiterhin die entsprechenden Vorschriften auf Landesebene für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten. (nb) +++


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