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Über die Kommunalwahl informierte ein Online-Seminar - Symbolbild: pixabay

REGION VB Mit Abläufen vertraut machen

Nach Kommunalwahl: Online-Seminar über Sitzung der Gemeindevertretung

03.04.21 - Mit den Abläufen in der konstituierenden Sitzung der jetzt frisch gewählten Gemeindevertretung und deren möglichen Auswirkungen für die nächsten fünf Jahre, machten sich am Wochenende neugewählte Gemeindevertreter und Stadtverordnete sowie kommunalpolitisch Interessierte auf Einladung der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) Vogelsberg in einem Online-Seminar vertraut.

Dabei hoben die Referenten hervor, dass der Gemeindevorstand nach der hessischen Gemeindeordnung (HGO) im Gegensatz zur Regierung in Bund und Land nicht nur von einer Partei oder Wählergruppe besetzt wird, der Erste Beigeordnete nicht vom Bürgermeister bestimmt wird und beim Ausscheiden von Gemeindevorstandsmitgliedern unter bestimmten Bedingungen frei von der Nachrückerliste ein neuer Beigeordneter bestimmt werden kann. Der vormalige langjährige Kommunalpolitiker Michael Apel erläuterte, dass bei einer zu besetzenden ehrenamtlichen Position, wie dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung oder einem Ausschussvorsitzenden, die Mehrheitswahl, die auch offen erfolgen könne, vorgesehen sei.

"Hare-Niemeyer" und "Einheitswahlvorschlag"

Hingegen werde bei zwei und mehr ehrenamtlichen Positionen, wie den Mitgliedern des Gemeindevorstandes, stellvertretenden Stadtverordnetenvorstehern oder stellv. Ausschussvorsitzenden, das Verhältniswahlrecht angewandt, betonte der Referent. Dabei müssten schriftliche Wahlvorschläge eingereicht werden, die nach dem Auszählverfahren "Hare-Niemeyer" auf die zu vergebenden Positionen verteilt würden. Anstelle verschiedener Listen gäbe es noch die Möglichkeit des "Einheitswahlvorschlages", bei dem allerdings keiner mit Nein stimmen dürfe.

Der stellvertretende Kreisvorsitzende der KPV, Alsfelds Bürgermeister Stephan Paule, stellte anhand von Beispielen die Berechnung nach "Hare-Niemeyer" der Sitze im Gemeindevorstand dar. Dabei spiele es eine entscheidende Rolle, ob es Listenverbindungen von Fraktionen gäbe. Zudem könnte die Zahl der Gemeindevorstandsmitglieder innerhalb eines halben Jahres nach Beginn der Wahlzeit (1. April) durch Änderung der Hauptsatzung verringert werden und jederzeit erhöht werden, was zur Neuberechnung der Listenvorschläge, nicht aber zur Nachwahl führe. Bei den Wahlen sei jeder Gemeindevertreter wahlberechtigt, auch wenn er persönlich betroffen sei, da es bei Wahlen im Gegensatz zu Sachabstimmungen keinen "Widerstreit der Interessen" gäbe.

Über den Ablauf der konstituierenden Sitzung

CDU-Kreisvorsitzender und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak, der im Jahre 2007 über die kommunale Wahlprüfung in Hessen (Kommunal- und Bürgermeisterwahlen) seine Doktorarbeit verfasste, unterrichtete zuvor über die Grundlagen der hessischen Kommunalverfassung, die Aufgaben und Rechte der Gemeinden sowie die Stellung der Gemeindevertreter als kommunalen Volksvertretern. Er beschrieb den Ablauf der konstituierenden Sitzung mit Einladung durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister, die Wahl des Vorsitzenden der Gemeindevertretung unter Leitung des an Jahren ältesten Mitgliedes ("Altersvorsitzender") und die Wahl des üblicherweise in der ersten Sitzung zu bildenden Gemeindevorstands.

Erster Beigeordneter werde die Person, die an erster Stelle des Listenwahlvorschlages mit den meisten Stimmen stehe. Zudem würde in der ersten Sitzung der Gemeindevertretung festgelegt, ob die Ausschüsse der Gemeindevertretung (oder nur der Pflichtausschuss für Finanzen) durch Wahl der einzelnen Mitglieder oder Benennung durch Fraktion gebildet würden.

KPV-Kreisvorsitzender, Antrifttals Bürgermeister Dietmar Krist, erläuterte die alltägliche parlamentarische Arbeit und ging den Fragestellungen nach: wie stelle ich einen Antrag, wie bringe ich diesen in der Gemeindevertretung ein und wie begleite ich den Antrag medienwirksam? (pm) +++


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