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Zu schnell: Die Radaranlagen überwachen die Geschwindigkeiten - Fotomontage: Hendrik Urbin / Luisa Diegel

KASSEL Hauptgrund: Überhöhte Geschwindigkeit

Bußgeld-Bilanz 2020: Sünder zahlen über 64 Millionen Euro in die Landeskasse

09.04.21 - Zu schnell unterwegs und schon hat es geblitzt: In Hessen müssen vor allem Temposünder viel Geld zahlen. Das geht aus der aktuellen Bilanz der Behörde für das Jahr 2020 hervor. Die Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Kassel hat im Jahr 2020 rund 1,3 Millionen Verkehrsanzeigen aus ganz Hessen bearbeitet - knapp 53.000 weniger als im Vorjahr.

In sieben von zehn Verfahren spielte überhöhte Geschwindigkeit eine Rolle. Aus den verfolgten Ordnungswidrigkeiten flossen im Jahr 2020 64.698.494,40 Euro in den Landeshaushalt. Das sind knapp sieben Millionen Euro weniger im Vergleich zum Vorjahr. Weniger Verkehr wegen der Corona-Pandemie und weniger Kontrollen sind die Gründe.

Nach einem stetigen Anstieg der Anzeigeneingänge innerhalb der vergangenen Jahre hatte die Zentrale Bußgeldstelle (ZBS) im Jahr 2020 einen leichten Anzeigenrückgang zu verzeichnen: Die Zahl sank gegenüber 2019 um 52.801 Fälle bzw. rund 3,9 Prozent auf 1.290.780 Anzeigen. Zurückzuführen ist der Rückgang auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Straßenverkehr und auf den ebenfalls mit der Pandemie einhergehenden anderweitigen Einsatz des Personals der Polizei- und Ordnungsbehörden.

Regierungspräsident Hermann-Josef Klüber stellte die Bußgeld-Bilanz vor ...Archivbilder: O|N / Martin Engel / Hans-Hubertus Braune / Gerhard Manns / Henrik Schmitt

Das teilte Regierungspräsident Hermann-Josef Klüber am Donnerstag bei der virtuellen Vorstellung der Bußgeldbilanz mit. Gleichwohl handle es sich um das zweithöchste Anzeigenaufkommen der vergangenen fünf Jahre, so Klüber. Das zeige, dass Polizei- und Ordnungsbehörden auch in Pandemiezeiten ihre Kontrollfunktion auf den hessischen Straßen ernst nehmen und wahrnehmen. Schließlich diene das Verfolgen von Verkehrsverstößen nicht dem Füllen des Staatssäckels, sondern der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.

Löwenanteil: Geschwindigkeitsüberwachung

Von den rund 1,3 Millionen Verkehrsanzeigen entfiel der Löwenanteil auf den Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung: Rund 69 Prozent aller verfolgten Verkehrsverstöße sind auf zu hohes Tempo zurückzuführen. Den nächstgrößeren Posten machten die Halt- und Parkverstöße mit rund 16 Prozent aus. Der Anteil der Verfahren aufgrund von Verkehrsunfällen belief sich auf rund 5,5 Prozent. 0,66 Prozent der Verstöße betrafen die Anschnallpflicht und 1,3 Prozent das Handyverbot am Steuer. Rotlichtverstöße umfassten einen Anteil von 1,4 Prozent, Verfahren wegen versäumter Hauptuntersuchung 1,2 Prozent. Der Anteil aller anderen Verstöße lag unter einem Prozent.

Das Regierungspräsidium in Kassel ist für die Bußgeldverfahren zustädnig ...

In rund zwei Drittel der Fälle (812.923 Anzeigen, 62,9 Prozent) handelte es sich um geringfügige Verkehrsverstöße mit einer Regelgeldbuße bis 55 Euro. 165.218 dieser geringfügigen Verkehrsverstöße waren zuvor bei den örtlichen Ordnungsbehörden anhängig und wurden nach erfolgloser Verwarnung an die Zentrale Bußgeldstelle übergeleitet. Die Zahl der angezeigten schwerwiegenden Verkehrsverstöße mit einer Regelgeldbuße ab 60 Euro belief sich auf insgesamt 477.857. 28,28 Prozent (135.119) der schwerwiegenden Anzeigen wurden von den örtlichen Ordnungsbehörden aufgenommen.

Weitere Einzelheiten aus der Bußgeldbilanz

Die Polizei erstattete insgesamt 36.184 Verkehrsunfallanzeigen. 3.281 Verfahren wurden wegen Fahrens unter Alkohol- oder Drogenkonsum eingeleitet. 35 Verfahren entfielen auf FahranfängerInnen, für die ein absolutes Alkoholverbot gilt. In 307 Fällen wurden verschärfte Sanktionen wegen wiederholten Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss verhängt. 419 Verfahren wurden nach § 43 OWiG von der Staatsanwaltschaft an die ZBS abgegeben, da keine Straftat vorlag, aber eine Ordnungswidrigkeit. 114 Anzeigen betrafen Gefahrgutverstöße. 153 Verstöße gegen das Güterkraftverkehrsgesetz wurden verzeichnet. In 3.379 Fällen hat die Polizei bei ihren Kontrollen Sicherheitsleistungen einbehalten. In 419 Fällen leitete die Behörde Einziehungsverfahren ein, in denen der durch Überladung und ähnliche Verstöße erzielte Gewinn unmittelbar bei den FahrzeughalterInnen abgeschöpft wird. 416 Verstöße wegen Personalienverweigerung wurden zur Anzeige gebracht.

Verfolgung und Vollstreckung

Keine gute Idee: Immer wieder werden Radaranlagen beschädigt

In 2020 erließen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der ZBS 417.944 Bußgeldbescheide, davon 32.830 mit Fahrverbot. 9.763 Bußgeldbescheide betrafen Halt- und Parkverstöße, 85.362 andere geringfügige Verstöße. In Verfahren wegen Halt- und Parkverstößen wurden 99.148 Kostenbescheide gemäß § 25a StVG erlassen, weil die Fahrzeugführerin / der Fahrzeugführer nicht festgestellt werden konnte.

In 26.787 Fällen (6,4 Prozent) wurden die Verfahrensakten aufgrund eines Einspruchs an die Justiz abgegeben. Die Einspruchsquote ist gegenüber 2019 (29.686 Fälle, 5,9 Prozent) leicht erhöht. Die Vollstreckung von Geldforderungen wurde in 80.974 Fällen eingeleitet, Erzwingungshaft in 3.964 Fällen beantragt.

Zur Entgegennahme der Führerscheine waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinverwahrung in 33.071 Fällen tätig. In 2.107 Fällen musste die Beschlagnahme des Führerscheins angeordnet werden, um die Betroffenen zur Abgabe ihres Führerscheins zu bewegen.

Regelungen der "alten" Bußgeldkatalog-Verordnung

Gerade an gefährlichen Stellen wie der A 4 bei Friedewald wird bewusst kontrolliert ...

Aus den verfolgten Ordnungswidrigkeiten flossen 2020 64.698.494,40 Euro in den Landeshaushalt. Im Jahr 2019 beliefen sich die Einnahmen auf 71.583.933,12 Euro. Der Einnahmerückgang korrespondiert mit den leicht rückläufigen Anzeigeneingängen.

Erheblichen Anteil hat jedoch zudem die große Anzahl von Verfahrenseinstellungen aufgrund der Feststellung der Teilnichtigkeit der 54. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Diese hat dazu geführt, dass Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung in Hessen bis zu einer Neufassung der zweifelhaften Änderungsregelungen momentan wieder nach den Regelungen der "alten" Bußgeldkatalog-Verordnung in der Fassung vom 6. Juni 2019 geahndet werden. Die ZBS hat im Juli 2020 alle Verfahren betreffend noch nicht bezahlter Verwarnungsgelder und nicht rechtskräftig gewordener Bußgeldbescheide eingestellt, sofern diese Verfahren nach der neuen BKatV anders zu ahnden waren als nach der alten BKatV. 38.718 eingestellte Verfahren betrafen Bußgeldverfahren (Geldbuße ab 55 Euro) und 24.381 Verfahren betrafen Verwarnungen (Geldbuße bis 55 Euro.) (Hans-Hubertus Braune / pm) +++


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