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Der Bundes-Lockdown wurde beschlossen - Symbolbild: Pixabay

BERLIN Jetzt kommen bundesweite Maßnahmen!

Regierung beschließt "Bundes-Lockdown": Ausgangssperre ab Inzidenz von 100

13.04.21 - Das Bundeskabinett hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Das berichtet BILD und bezieht sich dabei auf eine Information der Deutschen Presse Agentur. Mit dem neuen Gesetz müssen sich die Menschen in einem großen Teil Deutschlands verschärfte Maßnahmen einstellen.

Das trifft besonders Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden. Mit dem neuen Gesetz werden diese und weitere Maßnahmen nach bundesweit einheitlichen Vorgaben umgesetzt. Am Dienstagmorgen wurde laut verschiedenen Medienberichten stundenlang an dem Gesetz gearbeitet. Fraktions- und Länderwünsche soll ebenfalls berücksichtigt worden sein.

Ab einer Inzidenz von 100 Fällen pro 100 000 Einwohnern binnen einer Woche müssen Landkreise oder kreisfreie Städte unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 05 Uhr verhängen. Viele Freizeit-, und Kultureinrichtungen müssen dann geschlossen bleiben. Auch die Gastronomie darf dann nicht öffnen. Davon ausgenommen sollen unter anderem Lebensmittelmärkte, Drogerien, Apotheken, Buchhandlungen, Optiker, Friseure und Gartenmärkte sein. Das geht aus dem Gesetzesentwurf hervor, der O|N vorliegt.

Die Außengastronomie muss weiter geschlossen bleiben Fotos: Archiv

Auch viele Geschäfte müssen noch geschlossen bleiben

Ab Inzidenz 200 müssen Schulen schließen

Außerdem soll im geänderten Infektionsschutzgesetz festgelegt werden, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum dann nur gestattet sind, wenn höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres beteiligt sind. Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.

Touristische Übernachtungsangebote sollen bei einer Inzidenz von über 100 weiterhin verboten sein. Ab einer Inzidenz von 200 müssen außerdem Schulen ihren Präsenzunterricht einstellen. "Sinkt in dem entsprechenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz unter den Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Tagen, so treten dort ab dem übernächsten Tag die vorgesehenen Schutzmaßnahmen wieder außer Kraft", heißt es in dem Gesetzesentwurf.

Ausgangssperre in der Innenstadt

Das Gesetz muss jetzt noch von Bundestag in einem beschleunigten Verfahren beschlossen werden. Dann muss der Bundesrat noch zustimmen. Alles soll jetzt so schnell wie möglich passieren. (Moritz Pappert) +++


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