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Der Hessentag in Fulda fällt in diesem Jahr aus, das Land Hessen unterstützt die Barockstadt trotzdem finanziell. - Archiv/Fotomontage: O|N/Hendrik Urbin

FULDA Millionenhilfe für heimische Wirtschaft

"Hessentag in Fulda fällt aus, nicht aber die Unterstützung des Landes"

21.04.21 - "Die Hilfe, die Hessen mit dem Sondervermögen zur Bewältigung der Corona-Krise bereitstellt, geht auch im Frühjahr dieses Jahres weiter: Das nun achte Hilfspaket über fast 70 Millionen Euro wird heute dem Haushaltsausschuss des Landtags vorgelegt. Damit bringen wir weitere Millionenhilfen für die heimische Wirtschaft und die Stadt Fulda, die in diesem Jahr den Hessentag ausrichten sollte, auf den Weg", sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg vor der Ausschusssitzung in Wiesbaden. "Stimmt der Haushaltsausschuss dem Paket zu, haben wir bereits 228 konkrete Hilfen für mehr als 3,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen auf den Weg gebracht."

"Auch der Hessentag in Fulda muss dieses Jahr leider ausfallen. Kosten kommen auf die Stadt Fulda trotzdem zu. Mit bis zu zwei Millionen Euro wird das Land die Stadt bei der Bewältigung der Folgen der Absage unterstützen. Corona lässt auch 2021 den Hessentag ins Wasser fallen, das Land lässt die Stadt aber trotzdem nicht im Regen stehen und hilft, so wie bereits im vergangenen Jahr der Stadt Bad Vilbel", so Finanzminister Boddenberg.

Der hessische Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) Archivfoto: O|N/Hans-Hubertus Braune

Finanzminister Boddenberg hat dem Haushaltsausschuss das achte Hilfspaket zur Zustimmung vorgelegt. Es wird aus dem Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern finanziert. Das heute zur Abstimmung anstehende Paket umfasst Hilfen von annähernd rund 70 Millionen Euro.

Notfallkasse Hessen wird zum Vorbild für den Bund


Ende des vergangenen Jahres hat das Land die Notfallkasse Hessen auf den Weg gebracht. Sie soll die erlittenen wirtschaftlichen Schäden und Nachteile hessischer Unternehmen, nicht öffentlicher Institutionen sowie Bürgerinnen und Bürger, die die Folgen der Corona-Krise unvorhersehbar und in besonderem Maße getroffen hat, abmildern – und zwar bei denjenigen, die diese Schäden und Nachteile nicht aus anderen Programmen ausgleichen können oder denen der vertretbare Einsatz eigener Mittel bzw. die Inanspruchnahme von weiteren Finanzierungsalternativen nicht möglich ist.

Finanzminister Michael Boddenberg sagte: "Die Notfallkasse Hessen hat viel positive Beachtung in der politischen Diskussion auf Bundes- und Länderebene erfahren. Eine Folge daraus: Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, in Anlehnung an das hessische Vorbild, 750 Millionen Euro für einen bundesweiten Härtefallfonds zur Verfügung zu stellen, wenn die Länder in gleicher Höhe diesen Fonds mitfinanzieren. Im Rahmen der Verteilung der Mittel auf die einzelnen Bundesländer wird Hessen Geld des Bundes in Höhe von fast 56 Millionen Euro erhalten. Damit Hessen seine bisherigen Unterstützungsmöglichkeiten auch künftig nutzen und zugleich am Härtefallfonds des Bundes teilnehmen kann, wird der Hessische Landtag heute darum gebeten, neben den Kofinanzierungsmitteln für den Bund-Länder-Härtefallfonds in Höhe von fast 56 Millionen Euro zusätzliche Mittel in Höhe von rund neun Millionen Euro für die Fortführung der noch darüber hinausgehenden Härtefallregelungen des Landes bereitzustellen, um damit insgesamt bis zu 121 Millionen Euro für Unterstützungen in Härtefällen aufwenden zu können."

Der hessische Wirtschaftsminister Tarek al-Wazir (Grüne) Archivfoto: O|N/Carina Jirsch

Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir erklärte: "Die Härtefallhilfe des Bundes orientiert sich stark an unserer hessischen Notfallkasse. Das zeigt, dass wir in Hessen schon früh die richtigen Weichen gestellt haben. Die Härtefallhilfe greift bei Unternehmen, die trotz der umfangreichen Unternehmenshilfen aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden umfassenden Hilfsprogrammen nicht berücksichtigt sind. Diese letzte Rettung ist so gestaltet, dass sie dort greift, wo keine anderen Hilfen möglich sind. Deshalb appelliere ich an alle Unternehmen, erst dann einen Antrag auf Unterstützung durch die Härtefallhilfe bzw. durch die Notfallkasse zustellen, wenn nachweislich keine anderen Wirtschaftshilfen – insbesondere die Überbrückungshilfe III – in Anspruch genommen werden können. Seit gestern können beispielsweise im Rahmen der Überbrückungshilfe III Unternehmen bis zum Gründungsdatum 31.10.2020 Anträge stellen. Zuvor war dies nur bis zum Gründungsdatum 30.04.2020 möglich, weshalb für solche Unternehmen nur ein Antrag bei der Notfallkasse blieb. Für diese Änderung haben wir uns als Länder erfolgreich beim Bund eingesetzt." (pm)+++


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