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Bundesweite Corona-Regeln: Ausgangssperre, Schulschließung, Kontaktverbot
22.04.21 - Ausgangssperre ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100, Schulschließung ab einem Wert von 165: Der Deutsche Bundestag hat über die Änderung des Infektionsschutzgesetztes abgestimmt. Flächendeckend sollen die neuen Regeln für ganz Deutschland gelten, vorbei sind damit die "Alleingänge" der einzelnen Bundesländer.
Falls der Bundesrat und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz am Donnerstag akzeptieren, gelten die verschärften Maßnahmen frühestens ab kommendem Samstag.
Die neuen Regeln im Überblick
Private KontakteEin Haushalt darf sich nur noch mit maximal einer weiteren Person in der Öffentlichkeit treffen, Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Zu Trauerfeiern können sich höchstens 30 Menschen versammeln.
Ausgangsbeschränkung
In der Zeit von 22 bis 5 Uhr gilt ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 Ausgangssperre. Ausnahmen davon werden beispielsweise bei beruflichen Gründen, medizinischen Notfällen oder bei der Versorgung von Tieren gemacht. Neu ist, dass sich Einzelpersonen zum Joggen oder Spazieren gehen bis Mitternacht draußen aufhalten dürfen. Der Gang gemeinsam mit dem Ehepartner ist allerdings nicht gestattet.
Sport
Kinder bis 15 Jahre dürfen maximal zu fünft Sport treiben, wenn sie dabei keinen direkten Körperkontakt haben, für alle anderen gilt die Zwei-Personen-Regel. Der eigene Haushalt kann weiterhin gemeinsam sportlich aktiv werden.
Körpernahe Dienstleistungen
Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sowie Friseure und Fußpflege bleiben erlaubt mit FFP2-Maske. Beim Besuch des Friseurs und der Fußpflege muss zusätzlich ein negativer Corona-Test vorgelegt werden.
Schulen
Ab einer Inzidenz von 100 ist Wechselunterricht vorgeschrieben. Herrscht dieser, müssen Schüler und Lehrer zwei Mal pro Woche zum verpflichtenden Corona-Schnelltest. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 165 werden Schulen komplett geschlossen, Kinder und Jugendliche ausschließlich zuhause unterrichtet. Ausnahmen können für Abschlussklassen und Förderschulen gelten.
Einzelhandel
Unter einer Inzidenz von 150 dürfen Geschäfte öffnen, Kunden können den Laden mit festem Termin, FFP-Maske sowie negativem Schnelltest betreten. Bei Werten über 150 schließt der Einzelhandel. Supermärkte, Drogerien, Buchhandlungen und Blumenläden (Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs) sind von diesen Regeln nicht betroffen. Hier gelten die alten Vorgaben.
Gastronomie/Kultur
Die Gastronomie sowie kulturelle Angebote bleiben weiterhin geschlossen. Abholung und Lieferung von Speisen ist erlaubt. (mr) +++