Archiv
Der Einzelhandel kann bei einer Inzidenz von 100 bis 150 unter Klick & Meet öffnen. - Archivfoto: O|N/Carina Jirsch

WIESBADEN Handel, Schulen und Impfen im Fokus

"Bundes-Notbremse" ab Samstag: MP Bouffier informiert über Auswirkungen

23.04.21 - Die "Bundes-Notbremse" ist durch. Doch was bedeutet dies konkret für die Region? Das Hessische Kabinett hat über die Auswirkungen des Bevölkerungsschutzgesetzes und über weitere Maßnahmen im Rahmen der Impfstrategie am Freitag beraten. Das Ergebnis und die entsprechenden Beschlüsse stellten Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU), Kultusminister Alexander Lorz (CDU), Sozialminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) und Innenminister Peter Beuth (CDU) in einer Pressekonferenz vor. 

Auswirkungen des Gesetzes sind kreisbezogen

Ministerpräsident Volker Bouffier

Ziel der neuen Gesetzesregelung ist es, ein einheitliches Vorgehen deutschlandweit ab bestimmten Inzidenzwerten, umzusetzen. Ab Samstag wird es für die Menschen in Hessen dementsprechend Veränderungen geben. Bouffier spricht zu Beginn von einer "in jeder Hinsicht außergewöhnlichen Situation". Es gebe einige Sorgen, wie beispielsweise die der Überlastung des Gesundheitssystems. Der Bundestag und der Bundesrat hätten deshalb über neue Maßnahmen entschieden. Entscheidend hierfür seien die Inzidenzen von 100, 150 und 165, die je nachdem kreisbezogen Folgen haben. "Das ist die Grundsystematik des Gesetzes", so der 69-Jährige weiter. Zwangsläufig entwickle sich daraus ein "sogenannter Flickenteppich". Das heißt: Für diejenigen Kreise, die einen Inzidenzwert unter 100 aufweisen, bleibe es bei den aktuellen Regelungen für Hessen. Bei Kreisen und Städten über dem Wert 100 greife das Bundesgesetz. "Das Gesetz wirkt unmittelbar", konstatiert der CDU-Politiker. Weiterhin stehe fest, dass die Kreise trotz der "Bundes-Notbremse" die geltenden Regelungen weiter verschärfen, nicht aber lockern könnten.

Für Schulen und Kitas gilt ebenfalls eine Inzidenzrichtlinie. Symbolbild: Pixabay

Kultusminister Alexander Lorz. Archivfoto: O|N

Einzelne Bereiche: Handel, Schulen und Kitas

Das Bundesgesetz sieht unter anderem Folgendes vor: Bis zu einem Inzidenzwert von 150 soll das Einkaufsprinzip Click & Meet gelten. Bedingung: Es muss ein Termin im Vorfeld vereinbart und ein negativer Corona-Test vorgezeigt werden. Im Bereich der Bildung gehen Schulen ab einer Inzidenz von über 165 in den Distanzunterricht - Abschlussklassen sind davon ausgenommen. Darunter gilt für den Rest Wechselunterricht. In Kitas ist eine Notbetreuung bei einer Inzidenz von über 165 vorgesehen. "Uns ist natürlich klar, dass das Ganze nicht von heute auf morgen funktionieren kann. Wir müssen die Möglichkeit geben, zu organisieren", ergänzt Bouffier.

Wenig später greift Kultusminister Alexander Lorz das Thema ebenfalls auf. "Schließungen und Einschränkungen des Unterrichts bereiten mir Bauchschmerzen, denn es ist eine Belastung für Familien und Schüler." Doch die aktuelle Situation lasse komplette Öffnungen nicht zu. Deshalb gebe die Landesregierung die Chance, sich im Laufe der nächsten Woche auf die Umstände einzustellen. 

Impfstrategie: Priorisierungsgruppe 3 am Freitag eröffnet

Das Impfen läuft auf Hochtouren. Archivfoto: O|N

Innenminister Peter Beuth. Archivfoto: O|N/Martin Engel

In der Kabinettssitzung wurde auch über die Impfstrategie debattiert. Der Ministerpräsident weist daraufhin: "Wir tun alles, um möglichst vielen Bürgern ein Impfangebot zu machen." Die Bundesregierung habe deutlich mehr Impfstoff für die kommende Zeit in Aussicht gestellt. "Wir sind da guter Dinge. Am Freitag hat die dritte Priorisierungsgruppe geöffnet. Das entspricht rund 1,5 Millionen Menschen in Hessen."

Innenminister Peter Beuth meldet sich abschließend zu den Impfungen zu Wort. Er ergänzt: "Seit heute Morgen haben sich bereits 75.000 Menschen registriert." Generell bleibe es bei der Impfkampagne dabei, dass Angehörige der Priorisierungsgruppen 1 und 2 vorrangig geimpft werden. Kurzfristige Termine seien jedoch in bestimmten Fall möglich: 60- bis 69-Jährige können sich beispielsweise über eine "Fast Lane", für den Impfstoff AstraZeneca entscheiden.

Keine Quarantäne für zweifach geimpfte Reiserückkehrer

Volker Bouffier weist noch auf eine weitere Änderung hin: Menschen, die bereits zweifach geimpft sind, müssen nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet im Ausland nicht mehr in Quarantäne. Die Regelung treffe jedoch nicht zu, wenn Reisende aus einem Gebiet mit neuartigen Virusvarianten zurückkämen.

Das Fazit der Pressekonferenz: Das neue Bundesgesetz setzt die Maßnahmen bis zum 30. Juni fest. Erst bei einer Inzidenz von unter 100 könnte man in einzelnen Kreisen Öffnungen in Betracht ziehen. (mkr) +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön