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Familien erhalten finanzielle Unterstützung. - Symbolbild: Pixabay

REGION Mehr Geld im Portemonnaie

Das ändert sich im Mai: Corona-Kinderbonus, Whatsapp und Jugendschutz

03.05.21 - Der Wonnemonat Mai ist angebrochen, doch es bleibt nicht alles beim Alten. Verbraucher können sich nun deutschlandweit in einigen Lebensbereichen auf neue Regeln und Gesetze einstellen. Das betrifft unter anderem das Jugendschutzgesetz, den Messenger-Dienst Whatsapp und Kinderspielzeug. O|N hat nachgeforscht und gibt einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen. 

Auf das Kindergeld kommt im Mai ein kleiner Bonus in Corona-Zeiten. Symbolbild: Pixabay

150 Euro Corona-Kinderbonus 

Die Corona-Krise zieht sich durch alle Lebensbereiche. Auch Familien trifft es hart - Home-Schooling sorgt beispielsweise für mehr Kosten. Die Politik möchte nun finanzielle Unterstützung leisten. Bereits im vergangenen Jahr gab es einen Kinderbonus - dieser soll nun wieder folgen. Das heißt: Auf das Kindergeld kommt in diesem Monat ein einmaliger Zuschlag von 150 Euro.

Corona-Zuschuss für Bedürftige

Aber nicht nur Familien wird unter die Arme gegriffen. Menschen, die Anspruch auf Grundsicherung haben, sollen in Pandemie-Zeiten einen Zuschlag von 150-Euro erhalten. Dazu zählen Arbeitssuchende, ältere oder behinderte Menschen. Dieser soll laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt werden. Ein Antrag muss hierfür demnach nicht gestellt werden.

Änderungen bei Whatsapp. Symbolbild: Pixabay

Neue WhatsApp-Nutzungsbedingungen ab 15. Mai

Der Instant-Messaging-Dienst Whatsapp ändert zum 15. Mai seine Geschäftsbedingungen. Bis zu diesem Stichtag müssen Nutzer den Bedingungen zustimmen. Wer ablehnt oder die Frist verpasst, kann die App künftig nicht mehr nutzen. Nachrichten können zwar noch empfangen werden, aber nicht gesendet werden.

Mehr Sicherheit bei Kinderspielzeug

Eine weitere neue Richtlinie folgt ab dem 20. Mai. Dabei geht es um die Verarbeitung der Kinderspielzeuge, die von Kindern bis zum Alter von 14 Jahren genutzt werden. Niedrigere Grenzwerte für Aluminium und Formaldehyd in Spielmaterialien sind demnach vorgesehen. Geregelt ist das Ganze in der geänderten Spielzeug-Richtlinie (2009/48/EG).

Jugendschutzgesetz verschärft: Schutz von Kindern im Netz

Ab 1. Mai soll den Gefahren im Netz für Kinder und Jugendliche entgegengewirkt werden und das Jugendschutzgesetz reformiert werden. Das Ziel: Die Heranwachsenden vor Cybermobbing im Internet schützen. Künftig müssen einige Dinge beachtet werden. Eine Alterskennzeichnung für Spiele und Filme ist erforderlich. Voreinstellungen sollen gegen Kostenfallen und Abzocke bewahren. Zudem gilt: Online-Plattformen, auf denen Spiele und Filme angeboten werden, müssen einfache Hilfs- und Beschwerdemöglichkeiten anbieten, damit bedrohte und verunsicherte junge Nutzer, aber auch die Eltern schnell agieren können.

Branchen-Mindestlohn steigt für Maler und Lackierer 

Vom 1. Mai an ändert sich auch der Mindestlohn für Maler und Lackierer. Für gelernte Arbeitnehmer steigt dieser auf 13,80 Euro pro Stunde. Für ungelernte Arbeitskräfte wird der Mindestlohn auf 11,40 Euro pro Stunde angehoben. (mkr) +++


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