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Das Bier in der Krise - Symbolbilder: Pixabay

REGION "Brauchen verlässliches Öffnungskonzept"

Brauereien-Krise: Politik macht Zugeständnisse - Knackpunkt: Gastronomie!

04.05.21 - Wenn ein eiskaltes Bier ins Glas läuft, ist das ein Geräusch, das Genießerherzen höherschlagen lässt. Doch auch bei frühlingshaften Temperaturen bleibt der Besuch im Biergarten derzeit ein Wunschtraum. Vor allem kleine und mittelgroße Brauereien mit einem hohen Gastronomieanteil kämpfen wegen geschlossener Kneipen und reihenweise ausgefallener Feste um ihre Existenz.

"Die Stimmung in der Branche ist durch die Bank weg schlecht", sagt Imke Häsel vom Brauerbund Hessen/Rheinland-Pfalz auf Nachfrage von OSTHESSEN|NEWS. "60 bis 70 Prozent des Fassbieres wird über die Gastronomie umgesetzt. Dieser Verlust kann über den Mehrabsatz von Flaschenbier nicht aufgefangen werden." Über 300 Brauereien hätten sich daher im Februar in einem offenen Brief an die Bundesregierung gewandt. "Und einige unserer Forderungen sind sogar bereits umgesetzt worden", so Imke Häsel.

Fassbier geht zurzeit ganz schlecht.

So werden Bundestag und Bundesrat in den kommenden Wochen über eine vorübergehende Änderung des Biersteuergesetzes beraten. Ziel ist es, kleine und mittelständische Brauereien zu entlasten, die "von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders betroffen" sind. Konkret sollen deshalb die Biersteuermengenstaffel in der Fassung von 2003 rückwirkend ab 1. Januar 2021 und befristet bis zum 31. Dezember 2022 wiedereingeführt und die Steuersätze entsprechend wieder reduziert werden.

"Im Rahmen der Überbrückungshilfe III wird auch den Brauereien eine Warenwertabschreibung von 100 Prozent auf verderbliche Ware gewährt", sagt Imke Häsel. "Nicht verkauftes Fassbier wird eben irgendwann schlecht." Die Sonderregelung für den Einzelhandel zur Abschreibungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III wurde entsprechend erweitert – damit sind nun auch Wertverluste mit Blick auf Fassbier förderfähig.

Die große Frage: Wann öffnet die Gastronomie wieder?

Der Gaststättenanteil von Brauereien mit angeschlossener Gaststätte wird bei der Antragsberechtigung für die November- und Dezemberhilfe nun so behandelt, als handele es sich um ein eigenständiges Unternehmen, dessen Umsätze unabhängig von den Umsätzen des restlichen Betriebes sind. Die bisherige massiv kritisierte Regelung sah vor, dass nur Unternehmen, die als rechtlich selbstständige Einheit von den Schließungsverordnungen der Monate November und Dezember betroffen waren, berechtigt waren, einen Antrag zu stellen.

"Unsere wichtigste Forderung ist aber, dass die Politik ein verlässliches Öffnungskonzept für die Gastronomie entwickelt", sagt Imke Häsel. Die Logistikkette sei einfach zu komplex, um innerhalb nur weniger Tage auf politische Entscheidungen reagieren zu können. "Ein an wechselnde Inzidenzwerte gekoppeltes An und Aus bewertet auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) als nicht durchführbar." (mw) +++


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