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Der Platz auf der Anklagebank im Fuldaer Landgericht blieb erneut leer - Alle Fotos: Martin Engel

FULDA Wird internationaler Haftbefehl vollstreckt?

Verfahren ohne Angeklagte - Ehemann mit Gift und Cuttermesser schwer verletzt

05.05.21 - Schon zum zweiten Mal muss in Fulda ein Verfahren ausgesetzt werden, weil die Angeklagte nicht vor Gericht erschienen ist. Der heute 35-Jährigen wirft die Anklage vor, ihren Ehemann im November 2016 zunächst mit einem Schlafmittel betäubt und ihn anschließend mit einem Cuttermesser eine Schnittwunde am Handgelenk beigebracht zu haben, wodurch die Pulsader und Beugesehnen der Finger durchtrennt worden seien. Sie habe aus Eifersucht versucht, den Selbstmord ihres Mannes vorzutäuschen, weil dieser sich in eine andere Frau verliebt habe. Als der betäubte schwer verletzte Mann wider Erwarten erwachte, rief die Angeklagte den Notarzt: der Mann konnte gerettet werden.

Die 6. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Dr. Jochen Müller

Staatsanwältin Dr. Christine Seban und der Anwalt des Nebenklägers Andreas Scheja ...

Weil die Frau mit ihrem Anruf von ihrer Tat zurückgetreten sei, ist kein Mordversuch, sondern gefährliche Körperverletzung angeklagt. Der Geschädigte tritt als Nebenkläger auf. Doch weil die Angeklagte mittlerweile in Lima/ Peru verzogen ist und schon beim ersten Prozess im Dezember 2020 nicht erschien, war das Verfahren ausgesetzt und am Mittwoch neu verhandelt worden - allerdings wieder ohne die 35-Jährige. Ihr Verteidiger, der mit der Frau in Kontakt steht, konnte für ihr Fehlen keine Erklärung abgeben.

Der Vorsitzende Richter Dr. Jochen Müller erläuterte, dass die Frau im Februar ordnungsgemäß geladen worden sei. Über ihre Anwältin habe es auch Versuche einer Verständigung gegeben, wonach ihr im Fall eines vollumfänglichen Geständnisses eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt wurde. Der geschädigte Ehemann forderte eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 7.000 Euro von seiner Ex-Frau. Er und auch der heute 11-jährige gemeinsamen Sohn, der bei ihm lebt, sei durch die Tat physisch und psychisch traumatisiert worden. Das lehnte die Frau unter Hinweis auf ihre knappen wirtschaftlichen Verhältnisse ab und kündigte "wegen zerstörten Vertrauensverhältnisses" die Mandantschaft zu ihrer Fuldaer Rechtsanwältin. Mittlerweile ist Rechtsanwalt Christian Celsen ihr Verteidiger.

Verteidiger Christain Celsen vertritt die Angeklagte, die nicht erschien ...

Der erklärte am Mittwoch am Landgericht, es liege gegen seine Mandantin kein dringender Tatverdacht vor, der einen internationalen Haftbefehl gegen sie rechtfertige. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht habe schon 2018 festgestellt, dass die vorliegenden Indizienbeweise lediglich einen hinreichenden Tatverdacht ergäben. Es gebe auch keinerlei neuen Ermittlungsergebnisse. Die 6. Große Strafkammer setzte das Verfahren einstweilen erneut aus, um über die Ausstellung des Haftbefehls zu beschließen. (Carla Ihle-Becker) +++


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