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Aufatmen bei den Vogelsberger Einzelhändler: Diese dürfen ab Freitag wieder öffnen. - Symbolbilder: O|N / Luisa Diegel

REGION VB Sinkende Inzidenz

Aufatmen beim Vogelsberger Einzelhandel: Geschäfte dürfen ab Freitag öffnen

05.05.21 - Der Vogelsberger Einzelhandel kann ab Freitag nach monatelanger Schließung endlich wieder ein bisschen aufatmen: Denn am 7. Mai dürfen in der Region die Geschäfte in allen Städten wieder öffnen. Kunden brauchen allerdings einen Termin und einen negativen Corona-Test, um das Shopping-Erlebnis vor Ort endlich wieder genießen zu können. 

Seit Montag sind bereits die Schulen und Kitas im Vogelsberg wieder geöffnet - ab Freitag zieht nun auch der Einzelhandel nach. Grund dafür sind die niedrigen Corona-Neuinfektionen und somit auch die sinkende Sieben-Tage-Inzidenz. Diese lag am Mittwochmorgen laut Angaben des Robert-Koch-Instituts bei 93,7. Denn in dieser Woche meldete das Gesundheitsamt lediglich elf Neuinfektionen im gesamten Kreisgebiet. 

Vor dem Shoppen braucht man einen negativen Corona-Test.

Die Alsfelder Innenstadt könnte sich schon bald wieder mit Leben füllen. ...

Das Infektionsschutzgesetz besagt, dass der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 150 liegen muss. Am übernächsten Tag dürfe dann der Einzelhandel öffnen. Bereits am vergangenen Donnerstag meldete der Kreis eine Inzidenz von unter 150 - das heißt also, dass Geschäfte ab kommenden Freitag wieder öffnen dürfen. "Allerdings mit einem aktuellen negativen Testergebnis und mit Termin", weist die Bundesregierung hin. 

Verwirrung über Öffnungszeiten am Dienstag

Screenshot: O|N / Bundesregierung.de

Verwirrung über die Öffnungszeiten herrschte allerdings am Dienstag: Denn das hessische Sozialministerium listete den Vogelsbergkreis auf seiner Homepage mit dem Vermerk auf, dass die Regelungen ab dem 6. Mai in Kraft treten - also bereits am Donnerstag. 

Grund dafür war, dass aus Versehen der Samstag als Werktag gezählt wurde. Da der letzte Samstag allerdings ein Feiertag war, fällt er bei der Zählung als Werktag raus." Bei Anwendung des aktuell gültigen Gesetzestextes des Infektionsschutzgesetzes kommen weder der Vogelsbergkreis noch die Stadt Alsfeld auf dieses Datum", schrieb Alsfelds Bürgermeister Stephan Paule in einer Rund-Mail an die Alsfelder Geschäfte. 

Das Sozialministerium hat inzwischen das Datum auf seiner Homepage korrigiert. (Luisa Diegel) +++


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