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Das Impfzentrum in der Göbel Hotels Arena in Rotenburg an der Fulda - Archivbilder: O|N / Gerhard Manns

ROTENBURG/F. "Großer Vorteil für Geimpfte"

Vorreiter für digitalen Ausweis? - Impfungen auf "Ersatzdokument"

06.05.21 - Im Impfzentrum des Landkreises Hersfeld-Rotenburg werden die jeweiligen Coronavirus-Schutzimpfungen nicht in den Impfausweis eingetragen. Die geimpften Menschen erhalten ein Ersatzdokument, welches übersichtlicher sei. Diese Vorgehensweise hat bei einigen Geimpften für Aufregung gesorgt.

Martin Ködding erklärt, wieso sich der Landkreis dazu entschieden hat: "Wir haben uns dazu entschlossen, die Impfungen auf der offiziellen Ersatzbescheinigung zu dokumentieren. Dies hat aus unserer Sicht für die Geimpften den großen Vorteil, dass auf einem Dokument die Identifikation des Geimpften und die durchgeführte Impfung mit Wirkstoff und Arztunterschrift dokumentiert ist."

Martin Ködding, Organisatorischer Leiter vom Impfzentrum im Landkreis Hersfeld-Rotenburg ...

Der organisatorische Leiter des Impfzentrums in der Göbel Hotels Arena sagt weiter: "Damit wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass die Geimpften schon vor der Einführung eines digitalen Impfausweises die Möglichkeit haben, diese Ersatzbescheinigung zu kopieren, zu scannen und digital zum Beispiel bei Buchungen (Restaurant, Reise, Flug, Veranstaltung) vorlegen zu können. Sie haben alles auf einem Blatt."

"Im Impfausweis erst suchen und blättern"

Im bekannten Impfausweis müssen die Menschen erst suchen und blättern: "Dies geht so mit dem Impfpass nicht. Auf der Umschlagsseite steht der Name, irgendwo im Inneren des Impfpasses, der in vielerlei Ausführungen im Umlauf ist und in der Regel keinen separaten Eintrag für die Covid-19-Impfung enthält, ist dann unter einer wahllosen Rubrik die Impfung eingetragen. Einen Namen des Geimpften gibt es auf diesen Innenseiten in der Regel nicht. Damit wird man weder national noch international den Nachweis der durchgeführten Impfung vornehmen können."

Die Impfausweise werden nicht benötigt, die geimpften Menschen erhalten ein "Ersatzdokument" ...Archivbild: Stefanie Harth

Diese Vorgehensweise sei vom Paragrafen 22 des Infektionsschutzgesetzes (IfSchG) gedeckt. Die Übertragung von der Ersatzbescheinigung durch einen Arzt in den Impfpass sei zulässig, umgekehrt gehe es derzeit nicht, erklärt Ködding auf Anfrage von OSTHESSEN|NEWS.

In anderen Landkreisen wird die Coronavirus-Schutzimpfung im Impfausweis eingetragen, im Main-Taunus-Kreis erhalten die geimpften Menschen sowohl das Ersatzdokument und eine entsprechende Eintragung in den jeweiligen Impfausweis. Stand Mittwoch haben vom Impfzentrum in Rotenburg an der Fulda 24.752 Menschen ihre Erstimpfung und 9.449 Menschen ihre Zweitimpfung erhalten. (Hans-Hubertus Braune) +++


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