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Auf der Suche nach dem großen Schatz: Immer mehr Metallangler gehen auf die Suche - Symbolbild: Pixabay

REGION Kurioses Hobby auf dem Vormarsch

Vorsicht, Lebensgefahr! Immer mehr Magnetangler an den Gewässern

12.05.21 - Münzen, Metallteile, Fahrräder oder Tresore: Magnetangeln erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Doch das neue Lieblingshobby vieler Bürger kann nicht nur gefährlich werden, es ist auch, ohne behördliche Erlaubnis, in Hessen verboten.

Mit einem Magneten, der an einem Seil befestigt ist, versuchen "Schatzsucher" allerlei Wertvolles aus den Gewässern zu fischen. Teilweise wird auch versucht, sehr große Gegenstände wie Tresore oder Geldautomaten aus dem See- oder Flussbett an Land zu hieven. Dafür wird ein sehr starker Magnet mit hoher Tragkraft benötigt. Ein Seil reicht hier meist nicht mehr aus, sodass das "Fischen" der Gegenstände aus dem Gewässer auch mittels Kranwagen oder anderen Maschinen erfolgt.

Achtung, Lebensgefahr!

In den meisten Fällen heben die Abenteurer nur harmlosen Schrott. Da sich in den Flüssen und Bächen jedoch auch eine Vielzahl an alten Waffen befinden, kann das Freizeitvergnügen schnell lebensgefährlich werden. Handgranaten, Sprenggranaten oder Handfeuerwaffen wurden insbesondere nach Ende des zweiten Weltkrieges von Soldaten unterschiedlicher Nationalitäten in den Gewässern entsorgt. Diese Waffen sind teilweise noch scharf oder entsichert, wie Funde in der Vergangenheit bewiesen haben. Behörden warnen alleine deshalb ausdrücklich vor dem Magnetangeln.

Immer wieder kommt es zu Funden von alten Kriegswaffen und Munition

Auch das Regierungspräsidium in Kassel hat nun eine entsprechende Meldung herausgegeben. Um Gefahren vorzubeugen, sei es notwendig, mögliche Risiken vorab durch die zuständigen Behörden abzuprüfen und für einen konkreten Standort auszuschließen. Dass der örtliche Angelverein oder der Gewässereigentümer das "Okay" geben würde, reiche dafür nicht aus.

In Hessen ohne Genehmigung verboten

Die rechtliche Situation ist in Deutschland nicht einfach. In Hessen bedarf es zur Ausübung des Hobbys regelmäßig einer wasserrechtlichen Erlaubnis, für die in Nord- und Osthessen die Obere Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Kassel zuständig ist. "Um sich mit einer Angelschnur und einem Magneten an ein Gewässer zu stellen, muss vorab also ein Verfahren durchgeführt werden, in dem über die Zulassungsfähigkeit des Vorhabens entschieden wird." Neben wasserwirtschaftlichen Aspekten seien auch naturschutz-, abfall-, fischerei- oder auch denkmalschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen. Das Magnetfischen sei nämlich nicht nur geeignet, Gewässer von Unrat zu befreien, sondern auch dazu, Kulturdenkmäler zu gefährden, dem biologischen Gleichgewicht im Gewässer, insbesondere zu Laichzeiten, zu schaden, oder auch Eigentumsrechte an Gewässergrundstücken zu verletzen. Wer keinen Antrag vorher stellt, riskiert eine ordnungsbehördliche Ahndung. (mr) +++


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