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Wenigstens im Vogelsbergkreis und im Main-Kinzig-Kreis darf die Außengastronomie an Pfingsten öffnen. Die Kreise Fulda und Hersfeld-Rotenburg schauen da (noch) in die Röhre. - Fotos: Carina Jirsch

REGION VB und MKK klar im Vorteil!

Was darf ich an Pfingsten eigentlich unternehmen? - O|N gibt einen Überblick

23.05.21 - Was kann man an den bevorstehenden Pfingstfeiertagen eigentlich unternehmen? Nun, sieht man sich die Region Osthessen an, so fällt die Antwort zweigeteilt aus. Denn während für den Vogelsbergkreis (VB) und ab Sonntag auch für den Main-Kinzig-Kreis (MKK) die Stufe 1 des Öffnungsplans der Hessischen Landesregierung gilt, weil dort die Inzidenzwerte stabil unter 100 liegen, gilt für die Kreise Fulda und Hersfeld-Rotenburg (noch) die Bundesnotbremse. Was das konkret bedeutet, hat der Hessische Rundfunk aufgedröselt.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen

In Kreisen und kreisfreien Städten der Stufe 1 dürfen Außenbereiche von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Zoos, Freizeitparks oder Freilichtmuseen unter Auflagen öffnen, eine Anmeldung ist nötig. Für den Besuch von Innenräumen gilt zudem die Maskenpflicht, ein tagesaktueller Corona-Test wird empfohlen. Zoos und botanische Gärten dürfen ihre Außenbereiche auch in Regionen, die von der Bundesnotbremse geregelt werden, für Gäste öffnen. Die Besucher müssen aber einen negativen Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Vollständig Geimpfte und Genesene mit Nachweis sind davon befreit.

Letzte Vorbereitungen für die Gäste

Hotels und Co.

Hotels, Campingplätze, Ferienhäuser oder Jugendherbergen sind in Regionen, die in die Lockerungsstufe 1 fallen, mit Auflagen geöffnet. Ein Corona-Test ist bei der Anreise sowie zweimal pro Woche nötig. Vollständig Geimpfte oder Genesene müssen den Test nicht nachweisen. Gemeinschaftsbereiche wie Frühstücksräume dürfen nur zu maximal 60 Prozent ausgelastet sein. In den Kreisen und kreisfreien Städten, in denen noch die Bundesnotbremse gilt, sind touristische Übernachtungen nicht erlaubt.

Außengastronomie

In Regionen, in denen die Corona-Regeln der Stufe 1 gelten, darf die Außengastronomie öffnen. Es müssen Auflagen wie ein tagesaktueller Corona-Test sowie Abstands-, Hygiene- und Kontaktregeln beachtet werden. Gäste müssen bis zum Platz eine Maske tragen, es gilt eine Sitzplatzpflicht. Zudem werden die Kontaktdaten erfasst. In den Regionen der Stufe 1 sind Treffen zudem mit insgesamt zwei Haushalten möglich - vollständig Geimpfte und Genesene dürfen zusätzlich dazukommen. In den Kreisen und Städten, die noch von der Bundesnotbremse geregelt werden, sollen sich Treffen auf einen Haushalt plus eine weitere Person sowie ihre maximal 14 Jahre alten Kinder beschränken.

Doch egal, wo nun was erlaubt oder noch verboten ist: Ein schöner Spaziergang mit seinen Lieben geht doch überall. Oder? (mw) +++


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