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Die sexuelle Gewalt an Kindern hat zugenommen. - Symbolbild: Pixabay

WIESBADEN "Besorgniserregender Anstieg"

Erschütternde BKA-Statistik: Mehr Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder in 2020

26.05.21 - Die Daten sorgen für Fassungslosigkeit: Das Bundeskriminalamt hat am Mittwoch die Statistik des Jahres 2020 zu sexueller Gewalt gegen Kinder veröffentlicht. Demnach sind Fälle des Kindesmissbrauchs um 6,8 Prozent auf über 14.500 Fälle gestiegen. Stark angestiegen sind mit 53 Prozent auf 18.761 Fälle die Zahlen bei Missbrauchsabbildungen, sogenannter Kinderpornografie. Auch die starke Zunahme bei der Verbreitung von Missbrauchsabbildungen durch Minderjährige war in 2020 besorgniserregend: Laut Polizeilicher Kriminalstatistik hat sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die Missbrauchsabbildungen - insbesondere in Sozialen Medien - weiterverbreiteten, erwarben, besaßen oder herstellten, in Deutschland seit 2018 mehr als verfünffacht - von damals 1.373 auf 7.643 angezeigte Fälle im vergangenen Jahr.

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) schlägt Alarm. Archivfoto: O|N/Hendrik Urbin

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann zeigte sich entsetzt über den Anstieg der erfassten Fälle: "Das BKA hat einen besorgniserregenden Anstieg der Fälle sexueller Gewalt an Kindern registriert. Dies zeigt, dass trotz aller Ermittlungserfolge und Maßnahmen im rechtlichen Bereich weiterhin großer Nachholbedarf besteht. Die Ermittler benötigen unbedingt bessere Möglichkeiten, um im Darknet durchzugreifen, weil gerade dort ein florierender Markt für abscheuliche Abbildungen von Missbrauchstaten existiert."

Erst Anfang Mai war der hessischen Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) und dem BKA ein großer Erfolg bei der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gelungen. Die Ermittler konnten die internationale Kinderpornografieplattform "BOYSTOWN" abschalten und tatverdächtige Hintermänner festnehmen. Die Plattform hatte zuletzt rund 400.000 User.

"Trotz des erneuten Ermittlungserfolgs von BKA und ZIT ist die Rückmeldung der Ermittler eindeutig: Ohne bessere Ermittlungswerkzeuge werden die Täter geschützt und nicht die Opfer. In vielen Fällen ist der einzige Hinweis auf den Täter die IP-Adresse seines Computers. Mit diesen Daten können wir aber derzeit nichts anfangen. Allein im Jahr 2017 konnten beim BKA deshalb über 8000 Hinweise auf Kinderpornografie nicht weiter ermittelt werden. Dadurch bleibt täglich stattfindender Kindesmissbrauch unentdeckt und vielmals auch unbeendet. Die jungen Opfer werden damit häufig im Stich gelassen", so die Hessische Justizministerin, die weiter ausführte: "Ich wünsche mir, dass die heute bekanntgegebenen Zahlen bei allen Zweiflern in der Politik endlich zu einem Umdenken führen. Der Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden. Die Forderung der Ermittler muss endlich umgesetzt werden – wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung!"

"Luft für Täter wird immer dünner"

Eva Kühne-Hörmann richtete aber dennoch eine Warnung an die Täter: "Die Luft für alle Personen, die sich an der Verbreitung schlimmster Fotos und Videos beteiligen, wird immer dünner. Erst im März hatte der Bund nach dem Drängen der Länder und insbesondere Hessens Strafschärfungen bei Taten sexualisierter Gewalt gegen Kinder und dem Besitz von Kinderpornografie beschlossen. Der bessere Schutz von Kindern vor Missbrauchstaten ist ein wichtiges Zeichen, das schon lange überfällig war. Hinter jedem Foto und Video verbergen sich entsetzliches Leid und schlimmste Schicksale. Allen Personen, die diesen Darstellungen einen Markt geben, muss daher mit größter Konsequenz begegnet werden. Auch begrüße ich ausdrücklich die beabsichtigte Einführung eines Straftatbestandes, mit dem die Verbreitung und der Besitz von Anleitungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern sanktioniert wird. Damit wird eine Strafbarkeitslücke geschlossen, um Missbrauchstaten vorzubeugen und besser verhindern zu können."

Kampf gegen Kinderpornografie

Hessen hatte bereits im Jahr 2014 eine Bundesratsinitiative eingebracht, die ein Bündel von Maßnahmen zur konsequenten und umfassenden Bekämpfung von Kinderpornografie zum Inhalt hatte. Einige dieser hessischen Forderungen wurden 2014 in einer Änderung des Strafgesetzbuchs berücksichtigt. Offen blieben allerdings die hessischen Forderungen nach einer strengeren Bestrafung des Besitzers und der Eigenbesitzverschaffung von Kinderpornografie, der Einführung einer Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings und der Zulassung von sogenannten Keuschheitsproben für verdeckte Ermittler. Diese Forderungen wurden nach langjährigen Drängen Hessens 2020 und 2021 durch den Bund eingeführt. (pm) +++


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