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Muss ich mich nach einer überstandenen Corona-Infektion trotzdem impfen lassen? - Archivfoto: O|N

FULDA Das sagt O|N-Arzt Adrian Böhm

Sollte ich mich impfen lassen, wenn ich bereits Corona hatte?

28.05.21 - Seit Beginn der Pandemie haben sich in Deutschland bereits mehr als 3,6 Millionen Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Im Landkreis Fulda waren es Ende Mai mehr als 13.200 laborbestätigte Fälle. Doch was muss ich wissen, wenn ich bereits eine Infektion durchgemacht habe? Benötige ich trotzdem noch eine Impfung und wie kann ich meine Immunität nachweisen? Doch viele der Genesenen fragen sich nicht nur, wann und ob eine Impfung durchgeführt werden muss, auch die aktuelle Öffnungsdebatte sorgt bei ihnen für Unsicherheit.
 

O|N- Arzt Adrian Böhm klärt auf: Heute über die Corona-Impfung nach überstandener ...Archivfoto: O|N

Prinzipiell gilt, dass Menschen, die sich unbemerkt mit dem Coronavirus infiziert haben, keine Probleme durch zwei Impfungen zu erwarten hätten. Die Impfungen wurden in den Zulassungsstudien von Menschen, die bereits eine nachgewiesene Infektion mit SARSCoV2 hatten, nicht schlechter vertragen. Menschen, die sich nachweislich mit dem Coronavirus angesteckt haben, sollen laut STIKO nach frühestens 6 Monaten eine einzige Impfdosis erhalten. So lange geht man von einem natürlichen und guten Schutz durch das körpereigene Immunsystem aus. Eine einzige sogenannte "Booster-Impfung" für bereits nachgewiesen infizierte ist laut STIKO ausreichend. Die Boosterung führt zu einer nochmals extrem guten Antwort des Immunsystems. Somit sorgt man dafür, dass der nach 6 Monaten abnehmende natürliche Schutz erneut gestärkt wird. 

Einer der Impfstoff-Lieferanten: AstraZeneca Adobe Stock / bizoo_n

Für die Impfung von Genesenen können alle zugelassenen COVID-19-Impfstoffe verwendet werden. Steckt man sich zwischen der ersten und zweiten Impfung an, sollte man die zweite Dosis ebenfalls erst nach 6 Monaten erhalten.  Die von der Bundesregierung erlassenen "Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19" gilt eine Person erst dann als genesen, wenn ein direkter Erregernachweis durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) vorliegt. Ein Nachweis von Antikörpern alleine ist nicht ausreichen.

Wann Sie als "geschützt" gelten
 

Impfpass immer schön dabei haben, denn dort steht die Freiheiten bringende Corona-Impfung ...Symbolfoto: Pixabay

Aktuell gelten Menschen als geschützt, wenn sie eine vollständige Impfserie hatten, die 14 Tage zurückliegt. Die Impfung muss mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erfolgt sein. Außerdem gelten Infizierte nach Beendigung der Quarantäne bis zu sechs Monate nach der Infektion als geschützt. Personen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 hinter sich haben und hierüber einen PCR-Test nachweisen können, der älter ist als 6 Monate, gelten nach einmaliger Booster-Impfung ebenfalls als geschützt. Aktuell arbeitet die Bundesregierung mit Hochdruck an einem einheitlichen Genesungsnachweis.

Genesene oder Geimpfte dürfen sich auf mehr Freiheiten und Lockerungen freuen ...Archivfoto: O|N / Carina Jirsch

Bis dahin ist die Aussage des Landkreises Fulda für Bürgerinnen und Bürger, die bereits Covid19 hatten: "Um ihren Impfschutz nachzuweisen, führen Sie ab jetzt bitte immer ihren Impfausweis UND den positiven Befund des PCR-Tests von letztem Jahr mit sich. Sollten Sie diesen verlegt haben, bitten Sie ihren Hausarzt um Ausstellung dieser Dokumente bzw. gehen Sie über die Kassenärztliche Vereinigung." Sollte man als Genesener über das Buchungsportal des Landes Hessen einen Impftermin für zwei Dosen erhalten haben, könne man den zweiten Termin stornieren. Ein Button "War erkrankt, bin genesen" fehle aktuell. Warum das auch nach über einem Jahr der Pandemie noch so ist, unklar. (Adrian Böhm) +++


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