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Die Außengastronomie im Landkreis Fulda darf ab Montag wieder öffnen - Archivfotos: O|N

KREIS FD "Kein Grund für Euphorie"

Endlich: Lockerungen und Öffnungen ab Montag - Ausgangssperre entfällt

30.05.21 - Jetzt ist es offiziell: Der Landkreis Fulda verlässt am Montag die Bundesnotbremse. Dank sinkender Inzidenzen entfällt somit die Ausgangssperre, Cafés und Restaurants dürfen ihre Außenbereiche öffnen. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 ist wieder durchgängig Präsenzunterricht möglich. Alle Regelungen und Lockerungen im Landkreis gelten ab Montag. 

Der Inzidenz-Wert im Landkreis Fulda liegt mit Stand Samstagmorgen an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100. Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 29,1. Samstage gelten als Werktage, Sonn- und Feiertage sind für die Berechnung nicht relevant. Gemäß dem Infektionsschutzgesetz sind damit die Voraussetzungen erfüllt, die Bundesnotbremse zu verlassen. Das führt ab Montag zu neuen Lockerungen - ab dann gelten die Regelungen der Stufe 1 des Landes.

Landrat Bernd Woide: "Es gibt noch keinen Grund, euphorisch zu werden"

Präsenzunterricht in Schulen

Landrat Bernd Woide äußerte sich auf Nachfrage von O|N wie folgt: "Im Augenblick erleben wir eine positive Entwicklung, über die wir uns alle sehr freuen können. Es gibt aber keinen Grund, euphorisch zu werden. Es geht nach wie vor darum, in dieser Pandemie nicht die Kontrolle zu verlieren. Das heißt, wir müssen auch in dieser sich entspannenden Situation vernünftig handeln und nicht über die Stränge schlagen."

Präsenzunterricht in den Klassen 1-6

Ab Montag ist für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wieder durchgängig Präsenzunterricht möglich. Für alle anderen – bis auf die Abschlussklassen – gilt weiter der Wechselunterricht. An den Präsenztagen gilt für Schülerinnen und Schüler eine Testpflicht zweimal pro Woche.

In den Kindertagesstätten ändert sich durch den Wechsel in die Stufe 1 der Landesregelungen nichts. Hier findet weiterhin der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt.

Außengastronomie darf öffnen

Darüber hinaus können unter anderem wieder Fitnessstudios mit Termin, Kontaktdatenerfassung und aktuellem Test öffnen, ebenso die Außengastronomie (aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc.). Übernachtungen in Hotels und Ferienhäusern sind wieder unter Auflagen möglich. Auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen dürfen wieder öffnen (Mit Anmeldung und Maske, Test empfohlen).

Ausgangssperre entfällt

Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr entfällt. Auch die Kontaktregeln werden etwas gelockert: Es dürfen sich wieder zwei Haushalte plus Geimpfte und Genesene treffen, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.

Grundsätzlich gilt: Fällt die Inzidenz unter den Wert von 100, tritt der Hessische Stufenplan der Landesregierung in Kraft (zuerst Stufe 1). Bleibt die Inzidenz weitere 14 Tage unter dem Wert von 100 beziehungsweise liegt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50, tritt Stufe 2 in Kraft. Steigt hingegen die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, greift erneut die Bundesnotbremse. Bei der Berechnung der Inzidenz werden die tagesaktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zugrunde gelegt. (nb) +++


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