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Der Unterricht wie an der Modellschule Obersberg ist wieder komplett in Präsenz möglich. - Archivfotos: O|N/Gerhard Manns

KREIS HEF-ROF "An Alltag herantasten"

Inzidenz unter 50: Ab Mittwoch weitere Lockerungen im Landkreis

02.06.21 - Die Inzidenzzahlen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg liegen mit Stand Dienstag seit Außerkrafttreten der Bundesnotbremse an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50. Damit ist die Voraussetzung erfüllt, dass der Landkreis Hersfeld-Rotenburg ab Mittwoch, 2. Juni die Stufe zwei der hessischen Landesregelung betritt.

Erste Kreisbeigeordnete Elke Künholz sagt: "Die zweite Stufe des hessischen Corona-Plans eröffnet uns wieder mehr Möglichkeiten. Wir können uns damit langsam an unseren Alltag herantasten." Gleichwohl sei durch die zurückgewonnen Freiheiten ein hohes Maß an Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger gefragt, so Künholz. "Nur wenn jeder von uns weiter so umsichtig handelt und sich alle an die geltenden Regeln halten, können wir die Krise meistern und zur Normalität zurückkehren."

Präsenzunterricht in den Schulen

Ab Mittwoch ist für alle Schülerinnen und Schüler wieder durchgängig Präsenzunterricht möglich. An den Schulen herrscht jedoch ein an die Corona-Pandemie angepasster Regelbetrieb. Das bedeutet unter anderem eine Testpflicht zweimal pro Woche.

Kitas weiter unter Pandemiebedingungen geöffnet

In den Kindertagesstätten findet weiterhin ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt.

Auch der Einzelhandel profitiert von den niedrigen Inzidenz-Zahlen.

Einzelhandel

Grundsätzlich können alle Verkaufsstätten wieder öffnen. Auflage bleiben Mindestabstand,  begrenzte Kundenzahlen (je nach Größe der Verkaufsstätte) und Maskenpflicht. Bei allen Verkaufsstätten, die nicht der Grundversorgung dienen, wird ein negativer Test empfohlen.

Kontakte

Im öffentlichen Raum dürfen sich ab Mittwoch zwei Haushalte (unbegrenzte Anzahl) oder maximal zehn Personen treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt, ebenso vollständig Geimpfte und Genesene. Diese Regelung wird auch für private Treffen dringend empfohlen.

Größere Zusammenkünfte, Veranstaltungen, Kulturangebote (Kino, Theater, Konzerte)

Größere Geburtstags‐ und Hochzeitsfeiern mit bis zu 100 (ungeimpften) Personen können außerhalb von privaten Wohnungen in dafür nach den Hygienebestimmungen ausreichend großen Räumlichkeiten stattfinden, wenn alle Teilnehmenden über einen negativen Test verfügen. Im Freien sind Feiern bis zu 200 (ungeimpften) Personen möglich – ein negativer Test wird empfohlen. Sowohl draußen als auch drinnen gelten strenge Abstands- und Hygieneregeln sowie eine möglichst elektronische Kontaktdatenerfassung.

Kulturangebote können für bis zu 200 Personen im Freien stattfinden (bei Einhaltung der Hygieneregeln). Genesene und Geimpfte zählen nicht mit. Ein negativer Test wird dringend empfohlen. Drinnen sind Veranstaltungen unter strengen Auflagen mit bis zu 100 Personen möglich. Genesene und Geimpfte zählen nicht mit. Ein negativer Test ist vorgeschrieben.

Das Gesundheitsamt kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl gestatten, wenn die Einhaltung der Voraussetzungen gewährleistet wird.

Lockerungen auch im Sport: Mannschaftssport und gesamter Sportbetrieb erlaubt

Ab Mittwoch ist Mannschaftssport und damit der gesamte Sportbetrieb erlaubt. Voraussetzung ist ein entsprechendes Hygienekonzept. Damit kann beispielsweise Fußball oder Handball in voller Mannschaftsstärke gespielt werden. Bei den Mannschaftssportarten wird ein Negativnachweis empfohlen (negativer Test, Genesenen-, Impfnachweis). Vereine, die die kreiseigenen Sportstätten nutzen wollen, müssen dies beim Fachdienst Schulen und Gebäude der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 06621 87 1472 beantragen – sofern sie dies nicht bereits getan haben.

Individualsport darf in Gruppen von höchstens zehn Personen stattfinden. Zwei Haushalte können unabhängig von der Personenzahl zusammen Sport machen. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Kontaktbeschränkung ausgenommen, ebenso Kinder bis einschließlich 14 Jahren.

Beim Sport in Gruppen (z.B. Rudern im 8er, Gymnastikgruppen, Kontaktsportarten wie Judo oder Boxen) dürfen sich die einzelnen Gruppen nicht durchmischen. Es muss gewährleistet sein, dass sich die einzelnen Gruppen (max. zehn Personen) in mindestens drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten.

Zuschauerinnen und Zuschauer beim Trainings- und Wettkampfbetrieb sind in geschlossenen Räumen (z.B. Sporthallen) erlaubt, wenn sie den Vorgaben für Veranstaltungen nachkommen können. In Fitnessstudios wird ein Negativnachweis empfohlen.

Schwimmbäder

Schwimmbäder, Thermalbäder und Saunen können mit Terminvereinbarungen öffnen. Es darf nur höchstens ein Gast je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 10 Quadratmetern eingelassen werden. Gruppen sind nur bis zu zehn Personen zugelassen. Genesene und Geimpfte zählen grundsätzlich nicht mit. Ein negativer Corona‐Test für alle Gäste über sechs Jahren wird empfohlen.

Der Besuch in Cafés und Restaurants wird aufgrund der sinkenden Corona-Zahlen einfacher. ...

Gastronomie

Die Gastronomie darf in der zweiten Stufe unter Auflagen auch in Innenräumen öffnen: Für den Besuch im Innenbereich ist jedoch ein aktueller Test nötig, für die Gastronomie draußen wird dies empfohlen. Gastronomen müssen die Kontaktdaten der Gäste erfassen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg ist an die Luca-App angeschlossen, die für diesen Zweck von Betreibern ebenso wie von Gästen genutzt werden kann. Clubs und Diskotheken dürfen die Innenbereiche als Bar oder Gastronomie zusätzlich zu den Außenbereichen öffnen.

Hotels und Übernachtungen

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze sind mit Auflagen geöffnet. Für Betriebe mit Gemeinschaftseinrichtungen gelten eine Auslastung von höchstens 75 Prozent und der Nachweis eines negativen Tests bei Anreise und zweimal pro Woche. Genesene und Geimpfte zählen nicht mit.

Körpernahe Dienstleistungen

Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Massage) sind mit Auflagen geöffnet. Es besteht Terminvereinbarungspflicht, Kontaktdatenerfassung und die Empfehlung eines aktuellen negativen Tests (Genesenen-, Impfnachweis).

Spielhallen

Spielhallen können öffnen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird beziehungsweise Trennvorrichtungen eingebaut sind, Kontaktnachverfolgung stattfindet und medizinische Masken getragen werden. Außerdem ist ein negativer Corona‐Test notwendig (Genesenen-, Impfnachweis) und Bedienung ist nur an Sitzplätzen möglich.

Testzentren: Gesundheitsamt vergibt keine Einzelbeauftragungen mehr

Da im Landkreis mittlerweile flächendeckend Schnelltestmöglichkeiten angeboten werden, vergibt das Gesundheitsamt momentan keine Einzelbeauftragungen mehr für Schnelltestzentren.

Grundsätzlich gilt: Fällt die Inzidenz unter den Wert von 100, tritt der hessische Stufenplan der Landesregierung in Kraft – zuerst die Stufe 1. Bleibt die Inzidenz nach Außerkrafttreten der Bundesnotbremse weitere 14 Tage unter 100 oder liegt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 50, gilt Stufe 2. Steigt die Inzidenz hingegen an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, greift erneut die Bundesnotbremse. Bei der Berechnung der Inzidenz werden die tagesaktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zugrunde gelegt.

Die Kreisverwaltung hat ab Montag wieder für Publikumsverkehr geöffnet. ...Archivfoto: Pelle Faust/Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Kreisverwaltung ab Montag für Publikumsverkehr geöffnet – Bitte um Terminabsprache

Ab Montag, 7. Juni ist die Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg wieder für den Publikumsverkehr zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Die Bürgerinnen und Bürger werden jedoch dringend gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Ausnahmen bilden die Zulassungsstelle Bad Hersfeld und das Bürgerservice-Büro in Rotenburg: Diese können ab Montag, 14. Juni und dann auch ausschließlich ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden.

Erste Kreisbeigeordnete Elke Künholz sagt: "Als Kreisverwaltung stehen bei uns Bürgerfreundlichkeit und Bürgerservice an erster Stelle. Deshalb wollen wir die Angebote der Kreisverwaltung auch möglichst niedrigschwellig zur Verfügung stellen." Die Besucher werden gebeten, sich in den Gebäuden der Kreisverwaltung an alle geltenden Hygienemaßnahmen zu halten, zudem gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass es an den einzelnen Standorten zunächst nur jeweils einen geöffneten Eingang geben wird. Besucherinnen und Besucher, die zum Landratsamt (Friedloser Straße, Friedrich-Ebert-Straße) möchten, werden gebeten, den Haupteingang zum Bürgerservice-Büro an der Friedloser Straße zu benutzen, um sich anzumelden. Das gleiche gilt für die Außenstelle in Rotenburg. Entsprechende Schilder weisen den Bürgerinnen und Bürgern den Weg – auch an allen anderen Außenstellen wie im Hubertusweg und der Berliner Straße in Bad Hersfeld oder in Bebra.

Geöffnet ist die Kreisverwaltung montags und dienstags von 8 Uhr bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 8 Uhr bis 17.30 Uhr. Samstags ist die Zulassungsstelle in Bad Hersfeld sowie das Bürgerserivce-Büro in Rotenburg von 9 Uhr bis 12 Uhr geöffnet. Allgemeine Fragen beantwortet das Team des Bürgerservice-Büros telefonisch unter 06621 870. Zudem können sich alle Bürgerinnen und Bürgerzeit jederzeit auf der Homepage des Landkreises unter www.hef-rof.de informieren. (pm)+++


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