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Geschieden! Was nun? Fachanwältin für Familienrecht informiert
11.06.21 - Für viele bereits erfolgreich Geschiedene ergeben sich auch danach weiterhin eine Fülle von Problemen. Häufiger Auslöser für Streitigkeiten sind neue Partnerschaften des geschiedenen Ehegatten, möglicherweise neue Heirat und neue gemeinsame oder fremde Kinder, sowie Arbeitslosigkeit, Krankheiten oder Gehaltserhöhungen.
Viele Fragen stellen sich: Muss ich weiterhin für meinen Ex-Partner Unterhalt zahlen, wie lange, wie hoch? Was ändert sich, wenn ich selbst eine Beziehung eingehe, eventuell wieder neu heirate, neue Kinder zeuge? Der Vortrag beschäftigt sich diesmal mit den Folgeproblematiken nach der Scheidung und beleuchtet u.a. die unterhaltsrechtlich relevanten Aspekte, wie Befristung und Begrenzung von Unterhalt, Versagung wegen grober Unbilligkeit, Anforderungen an Erwerbstätigkeit, neue Partnerschaften.
Auch die Themenbereiche Güterrecht, Gesamtschuldausgleich, gemeinsame Immobilie, Umgangsrecht, Sorgerecht, Kindesunterhalt, Erbrecht sowie notarielle Verträge werden von Rechtsanwältin Frau Andrea Bühler aus Fulda mit betrachtet.
Zu diesem Online-Vortrag lädt der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) am Dienstag, 15. Juni, um 19.30 Uhr ein. Eine Anmeldung unter [email protected] ist erforderlich um Ihnen den Einwahllink am Tage der Veranstaltung zukommen zu lassen Die Teilnahme ist kostenfrei. Fragen zum Thema im Chat erwünscht.
Weitere Infos unter Tel. 0178/2 08 08 98 (Klaus Bednorz), E-Mail [email protected] sowie im Internet unter http://www.isuv.de und [email protected] +++