Archiv
Der NABU Hessen macht auf die Brutzeit der Vögel aufmerksam. - Symbolbild: Pixabay

REGION Rücksicht auf brütende Vögel

Störungen meiden: NABU Hessen bittet mit dem Heckenschnitt noch zu warten

15.06.21 - Mit den kühleren Temperaturen startete die Vegetationszeit in diesem Jahr etwas später, doch nach den Regenfällen in den letzten Wochen hat so manch eine Hecke Kraft getankt und inzwischen eine beachtliche Größe erreicht. Trotzdem bittet der NABU Hessen darum mit dem Rückschnitt der Hecken und Sträucher noch einige Wochen zu warten. Denn für viele Vogelarten ist die Fortpflanzungszeit noch nicht vorbei.

Bis Ende Juli brüten viele Singvögel im Schutz des dichten Blattwerks in Gärten und Parkanlagen. Durch Schnittmaßnahmen können sie so stark gestört werden, dass sie ihre Brut aufgeben. "Einige Vögel haben inzwischen bereits eine erste Brut durch und sitzen schon auf dem zweiten Gelege. Wer jetzt seine Sträucher schneidet, riskiert das Leben der kleinen Nestlinge", erläutert Gerhard Eppler, Landesvorsitzender des NABU Hessen. "Auch finden Beutegreifer die Nester mit den Jungvögeln viel einfacher, wenn schützende Zweige weggeschnitten werden."

Den NABU erreichen immer wieder Anrufe besorgter Bürger, die von teils radikalen Heckenschnitten während der Brutzeit berichten. "Es gibt immer wieder Schilderungen von tot aufgefundenen Jungvögeln unter frisch gestutzten Hecken", so der Biologe Eppler. Es könne nicht angehen, dass Hecken und Gebüsche ohne jede Rücksicht kahlgeschoren würden. "Auf jeden Fall gehört vor dem Schnitt eine intensive Suche nach belegten Nestern in den Sträuchern dazu", erklärt der Landesvorsitzende. Heckenabschnitte mit einem bewohnten Vogelnest dürften nicht oder nur sehr vorsichtig beschnitten werden.

Gesetzlich muss jeder vor einem Heckenschnitt darauf achten, Vögel und andere wildlebende Tiere nicht mutwillig zu beeinträchtigen und ihre Lebensstätten nicht zu zerstören. "In der Zeit von März bis Ende September darf nur der Jahreszuwachs von Hecken und Gebüschen entfernt werden. Das Abrasieren ganzer Hecken ist in dieser Zeit verboten", so Eppler. Die Artenschutz-Bestimmungen des Hessischen Naturschutzgesetzes gelten nicht nur für die freie Landschaft, sondern auch für Gärten und andere Grünflächen in Dörfern und Städten. (pm) +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön