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Urlaub am Strand - unser Bild zeigt die Küste bei Zandvoort in den NIederlanden - Archivbilder: O|N / Hans-Hubertus Braune

REGION Unterschiedliche Regeln

Viele Fragen vor dem Urlaub: Was müssen Sie vor dem Ferienspaß beachten?

21.06.21 - Einfach mal ein paar Tage abschalten und die Atmosphäre am Ferienort genießen. Ob Palmen, Strand und Meer, oder doch lieber die Gipfel der Berge? Viele Menschen freuen sich auf ihren Urlaub. Wegen der Corona-Pandemie gibt es auch weiterhin einige und von Land zu Land oft unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich gilt, sich vor dem Urlaub genau zu informieren. Für Reiseziele in Europa bietet die Internetseite der Europäischen Kommission vielfältige Hinweise und Übersichten

Die neue Website "Re-open EU" der Kommission gibt ab sofort laufend aktualisierte Informationen über Reisen und Urlaub in der EU, unter anderem zu Verkehrsmitteln, Reisebeschränkungen und Regeln zum Schutz der öffentlichen Gesundheit wie Abstandsregeln und Tragen von Gesichtsmasken. Die Internetseite ist unter der Adresse https://reopen.europa.eu/de zu erreichen.

Oder doch lieber in die Berge?

Gemütlich auf den Kanälen in Amsterdam

Nachfolgend eine Übersicht über die Regeln in einigen beliebten Reiseländern:


Frankreich

Für die Einreise nach Frankreich ist ein Antigen-Test notwendig. Der Antigen-Teste darf maximal 72 Stunden alt sein. Gleichwertig ist der Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen Impfstoff oder der höchstens sechs Monate alte Nachweis der Genesung von einer COVID-19-Infektion. Einreisende müssen zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital zum Beispiel über einen Eintrag in der französischen App "TousAntiCovid" nachweisen. Spätestens ab dem 1. Juli 2021 sollen nach EU-Vorgaben ausgestellte digitale Nachweise anderer Staaten kompatibel und verwendbar sein.

Landesweit besteht für alle Personen ab elf Jahren eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (zum Beispiel Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Maskenpflicht gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Seit 17. Juni 2021 ist die Maskenpflicht im Freien entfallen. Bei Menschenansammlungen in Warteschlangen oder auf Märkten gilt sie weiter.

In Frankreich haben die Hotels, Geschäfte, Restaurants und Sehenswürdigkeiten geöffnet.


Griechenland

Für die Einreise nach Griechenland gilt: Anmeldung im Internet unter der Adresse https://travel.gov.gr. Urlauber erhalten dann einen QR-Code. Zudem ist ein maximal 72 Stunden alter PCR-Test notwendig. Der vollständige Impfschutz wird ebenso akzeptiert. Bei der Rückreise mit dem Flugzeug nach Deutschland muss ein negativer Test vorgelegt werden.

Im öffentlichen Raum gilt die Maskenpflicht, am Strand und der Gastronomie gelten die Abstandsregeln. Die Tavernen haben ihre Außenbereiche geöffnet. In Griechenland gilt nachts eine Ausgangssperre von 1:30 Uhr bis fünf Uhr morgens.

Italien

Grundsätzlich ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ausgenommen sind Kinder unter zwei Jahren. Verschiedene Fluggesellschaften verlangen verpflichtend einen negativen Test beim Boarding.

Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von ein - zwei Metern zwischen Personen.

Besonderheiten in den Regionen

Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.

Die Restaurants und Cafés haben geöffnet. Wer mit dem Flugzeug unterwegs ist, braucht einen negativen Schnelltest und muss sich über das entsprechend digital anmelden.

Kroatien

Den Reisenden, die direkt aus den Ländern und/oder Regionen der Europäischen Union oder aus Ländern und/oder Regionen des Schengen-Raums und den mit dem Schengen-Raum verbundenen Ländern kommen und sich derzeit auf der sogenannten grünen Liste des Europäischen Zentrums für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten befinden, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, wird die Einreise in die Republik Kroatien unter den gleichen Bedingungen wie vor Beginn der COVID-19 Krankheit ermöglicht, wenn sie keine Anzeichen der Krankheit aufweisen und nicht im engen Kontakt mit einer erkrankten Person waren.

Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.


Österreich

Seit dem 10. Juni ist die Registrierung vor der Einreise nur noch unter bestimmten Umständen nötig. Sie entfällt bei der Einreise aus sicheren Ländern, allerdings nur für diejenigen, die getestet, genesen oder geimpft sind. Bei Einreise soll ein negatives PCR- oder Antigen-Test-Ergebnis vorgelegt werden. Das Test-Ergebnis oder ein ärztliches Zeugnis über ein solches, muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und darf nicht älter als 48 Stunden (Antigentest) bzw. 72 Stunden (PCR-Test) sein. Kann dieses nicht vorgelegt werden, ist ein Test spätestens 24 Stunden nach Einreise auf eigene Kosten durchzuführen. Einem Testnachweis sind der Nachweis einer Impfung (ab dem 22. Tag nach der ersten Dosis, wobei die Impfung nicht länger als drei Monate, bei Zweitimpfung, nicht länger als neun Monate zurückliegen darf) bzw. einer durchgemachten Infektion in den vergangenen sechs Monaten gleichgestellt.

An allen öffentlichen Orten – in Innen- und Außenbereichen – ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Die Tragepflicht einer FFP2-Maske besteht im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz.


Spanien

Wer in Spanien Urlaub machen will und zum Beispiel aus Hessen kommt, braucht ab Montag für die Einreise nach Spanien keinen Testnachweis. Mit Ausnahme von Baden-Württemberg und dem Saarland wurde die weiteren Bundesländer von der spanischen Liste der Risikogebiete gestrichen. Urlauber müssen aber weiterhin vor der Reise ein Onlineformular ausfüllen und erhalten dann einen QR-Code, welcher bei der Einreise vorzulegen ist.

Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen geahndet. (Hans-Hubertus Braune) +++


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