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Die namentlich unbekannte Angeklagte steht im Gerichtssaal mit ihrem Anwalt Tronje Döhmer - Foto: picture alliance/dpa | Nadine Weigel

ALSFELD/GIEßEN "Sie ist im System erfasst"

Fall "Ella": Auch ohne Identität verurteilt - Staatsanwältin geht in Berufung

25.06.21 - Auch ohne dass das Gericht ihre wahre Identität kennt, ist am Mittwoch die UP1 (Unbekannte Person1) oder auch "Ella" genannte Angeklagte vom Amtsgericht Alsfeld wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Vollzugsbeamte zu einer über zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Doch es fragt sich, ob der bundesweit Schlagzeilen machende Fall damit tatsächlich abgeschlossen ist. Denn die junge Frau, die beharrlich ihren Namen verschweigt, kann nach wie vor nicht identifiziert werden. Und die Staatsanwältin hat bereits Rechtsmittel gegen das ihrer Auffassung nach zu milde Urteil eingelegt und geht in Berufung. Dasselbe hat auch "Ellas" Verteidiger angekündigt, der dagegen uneingeschränkt Freispruch für seine Mandantin fordert.

O|N-Archivbild: Carina Jirsch

Das Gericht hatte als erwiesen angesehen, dass die Angeklagte am 26. November von einer Seil-Traverse im Dannenröder Forst in rund 15 Metern Höhe aus einem SEK-Beamten ins Gesicht und gegen den Kopf getreten sowie einem zweiten Beamten das Knie ins Gesicht gestoßen hat. Die Unbekannte saß wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr sieben Monate in Untersuchungshaft. Ein Fall wie dieser, bei dem es den ermittelnden Behörden über so lange Zeit nicht gelungen ist, die Personalien eines/r Tatverdächtigen zu ermitteln, ist offenbar bislang noch nicht vorgekommen. Wäre denn ihre Identität nicht leicht festzustellen, wenn man ihr Foto veröffentlicht und fragt: Wer kennt diese Frau? Und ist es ohne ihre Daten überhaupt möglich ihr eine Vorstrafe zuzuordnen?

"Fehlende Personalien sind kein Problem"

Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger O|N-Archivbild: Luisa Diegel

Der Gießener Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger erklärt zu dieser Frage gegenüber OSTHESSEN|NEWS: "Eine Öffentlichkeitsfahndung, die regelmäßig der Ergreifung eines flüchtigen oder noch unbekannten Tatverdächtigen dient, war nicht notwendig, weil die Angeklagte am Tatort vorläufig festgenommen werden konnte." Hauburger ist die Feststellung wichtig, dass die fehlenden Personalien für die Strafverfolgung nicht wirklich ein Problem dargestellt haben. "Denn wie man sieht, ist es rechtlich möglich, namentlich unbekannte Personen festzunehmen, sie anzuklagen, sie zu verurteilen und eine etwaige Strafe gegen sie zu vollstrecken". 

Staatsanwältin Mareen Fischer vertrat im Prozess gegen "Ella" die Anklage ...Foto: Laura Struppe

Auch die Gießener Staatsanwältin Mareen Fischer bekräftigt, dass die fehlende Identität bei der strafrechtlichen Verfolgung kein Hindernis war. Mit der erkennungsdienstlichen Behandlung und Erfassung der Fingerabdrücke der Frau befinde sich UP1 jetzt "im System" und könne jederzeit zugeordnet werden. So habe auch ein Abgleich mit den polizeilichen Datenbanken in ganz Europa stattgefunden, was allerdings keine Treffer ergeben habe. Sollte die Frau nach ihrer Haftentlassung erneut straffällig werden, könne sie anhand der erfassten biometrischen Daten identifiziert werden. Vermutlich wird der Fall "Ella" die Gerichte ein weiteres Mal beschäftigen. (ci)+++


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