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Joints und Ecstasy konsumierten die vermissten Mädchen, 13- und 16-jährig - Symbolbild: pixabay

FULDA Alptraum für alle Eltern

Mädchen (13 und 16) konsumieren Drogen in Flüchtlingsunterkunft

30.06.21 - Es muss der Alptraum für alle Eltern sein: Zwei minderjährige Mädchen, die zeitweise in der Kinder-und Jugendpsychiatrie untergebracht waren, nutzen eine Freistunde, um am Fuldaer Bahnhof Drogen zu konsumieren. Anschließend verbringen sie eine Woche in zwei Flüchtlingsunterkünften in Pilgerzell und Neuhof mit jungen Männern, die ihnen mehr oder weniger unbekannt waren. Währenddessen trinken sie gemeinsam Alkohol, rauchen Joints und nehmen Amphetamine, bis die Polizei die beiden Vermissten schließlich dort findet. Bei dieser Konstellation ist es fast ein Wunder, dass den Mädchen nichts Schlimmes zugestoßen ist.

Amtsgericht Fulda O|N-Archivbild

Vor dem Fuldaer Amtsgericht hatte der Fall, der sich bereits im Dezember 2018 zugetragen hat, am Dienstag ein Nachspiel. Ein 30-jähriger Afghane wurde angeklagt, unerlaubt Betäubungsmitteln an die beiden Minderjährigen abgegeben zu haben. Das hatten die 13- und 16-Jährige bei der Polizei zu Protokoll gegeben. Der Angeklagte, der einen  Abschluss als Sozialwissenschaftler hat, bestritt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe aber vehement. Man habe zwar gemeinsam gekifft und zweimal eine Tablette Ecstasy geteilt. Doch habe er die Mädchen, die beide bereits einschlägige Drogenerfahrungen hatten, zu nichts genötigt. Auch sei er davon ausgegangen, dass beide über 18 Jahre alt seien. Er habe sie vom Sehen gekannt: "Die sind immer unterwegs", erklärte er vor Gericht.

Keines der Mädchen erschien vor Gericht

Die Vernehmung der beiden Mädchen gestaltete sich schwierig, weil trotz fristgerechter Ladung keine von ihnen heute zur Verhandlung gekommen war. Richter Ulrich Jahn beauftragte deshalb eine Polizeistreife, die dann tatsächlich mit der älteren er beiden im Amtsgericht erschien. Die damals 16-Jährige schilderte freimütig, woran sie sich noch erinnern konnte, räumte aber Erinnerungslücken ein: "Ich war ja high." Sie und ihre Freundin hätten in Neuhof zweimal Marihuana-Nachschub bei einem Dealer besorgt, der nicht an Ausländer verkaufe. Insgesamt seien das rund vier Gramm gewesen. Die beiden Ecstasy-Tabletten habe der Angeklagte "spendiert".  Dieser sei zu keiner Zeit zudringlich gewesen, ein harmloser Austausch von Zärtlichkeiten habe einvernehmlich stattgefunden. 

Drei als Zeugen gehörte Polizeibeamt:innen bestätigten, dass bei einer Hausdurchsuchung keinerlei Drogen beim Angeklagten gefunden worden waren. Der junge Mann, der gerade eine Ausbildung zum Elektriker macht, hat auch keinerlei Vorstrafen. Angesichts der nur wenigen Fakten, die die Beweisaufnahme ergeben habe, plädierte sein Verteidiger für eine milde Strafe oder Freispruch. 

Auch der Staatsanwalt stufte das Delikt als minderschweren Fall ein, betonte die gute Sozialprognose des Angeklagten und forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und 800 Euro Geldstrafe. Richter Jahn schätzte den Fall ebenfalls als geringfügig ein und sah eine Freiheitsstrafe nicht für nötig an. "Das wäre eine Bagatelle, wenn nicht der große Altersunterschied wäre", konstatierte er und verurteilte den 30-Jährigen zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Carla Ihle-Becker)+++


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