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Claus Ulrich, MIT-Bezirksvorsitzender Osthessen - Foto: MIT Fulda

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MIT Fulda: Mit teurem Beamtentum leben wir auf Kosten unserer Kinder

04.07.21 - Der MIT-Kreisverband Fulda unterstützt kraftvoll die Umsetzung des Deutschland-Plans für mehr Freiheit und Verantwortung des MIT-Bundesvorsitzenden Carsten Linnemann.

Der stellvertretende Vorsitzende des MIT – Kreisverbandes Fulda und Vorsitzende des MIT-Bezirksverbands Osthessen, Claus Ullrich begrüßt es sehr, dass endlich einmal ein Politiker die Frage des Beamtentums beleuchtet. Ein Punkt, der schon seit Jahren vielen Bürgern unter den Nägeln brennt.

Die Pensionslasten von Bund, Ländern und Gemeinden für die aktuell 1,7 Millionen Beamten liegen heute schon bei über 80 Milliarden Euro pro Jahr. Mit dieser Zahl sind aber lediglich 35 Prozent des öffentlichen Dienstes erfasst. Die Mehrheit der Beschäftigten, die staatliche Aufgaben wahrnehmen, ist angestellt, zum Teil in denselben Abteilungen mit Beamten am Schreibtisch gegenüber. Das kann für den angestellten Büronachbarn frustrierend sein, denn der beamtete Kollege ist ihm gegenüber deutlich privilegiert: weitgehender Kündigungsschutz, eine staatlich bezuschusste private Krankenversicherung, eine deutlich höhere Altersversorgung.

Warum existiert dieses seltsame Nebeneinander von Beamten und Angestellten?

Zwar werden Gesetzentwürfe in Ministerien längst auch von Angestellten entworfen, aber trotzdem besteht der Großteil des Apparats für dieselben Aufgaben aus Beamten. Auch die meisten Lehrer sind Beamte, daneben gibt es aber ebenso angestellte Lehrer – etwa an privaten, gemeinnützigen und auch an staatlichen Schulen.

Der entscheidende Punkt für das seltsame Nebeneinander ist häufig die Altersvorsorge. Sie ist nicht nur für den Beamten attraktiv, sondern auch für den Dienstherren. Er spart Sozialbeiträge. Dass die gesparten Sozialbeiträge eigentlich für die zukünftigen Pensionszahlungen zur Seite gelegt werden sollte, wird dabei häufig ignoriert. Deswegen gibt es bei dem Ganzen einen großen Verlierer: Die zukünftigen Steuerzahler. Für sie bedeutet das eine erhebliche Freiheitseinschränkung, die nach den neusten Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts sogar grundgesetzwidrig sein könnte.

Wie bereits gesagt, die Pensionslasten von Bund, Ländern und Gemeinden summieren sich schon heute auf über 80 Milliarden Euro pro Jahr. Und es kommt noch dicker: Rechnet man auch zukünftige Pensions- und Beihilfeansprüche hinzu, beläuft sich die Summe für die derzeitigen Pensionäre und die aktiven Beamten zusammen auf sagenhafte 3,3 Billionen (!) Euro, die von den künftigen Steuerzahlern aufgebracht werden müssen. Nur für einen kleinen Teil davon gibt es Rückstelllungen in den Haushalten. Der Befund ist bitter: Wir haben Jahrzehnte auf Kosten unserer Kinder gelebt.

So kann und darf es nicht weitergehen! Wie sehen die Lösungsvorschläge aus?

Man sollte erstens die Frage stellen, für welche Bereiche wir überhaupt noch das Beamtenverhältnis brauchen. Der Beamtenstatus sollte auf hoheitliche Aufgaben beschränkt bleiben. Bereiche, die sicherheitsrelevant sind oder besonders korruptionsgeschützt werden müssen. Also bei Sicherheitsbehörden, in der Justiz, der Finanzverwaltung und bei der Bundeswehr. Hier existiert fraglos ein besonderes Treueverhältnis zum Staat. In allen anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes arbeiten jetzt schon Angestellte. Hier sollte man komplett auf den Beamtenstatus verzichten.

Zweitens: Auch die Politiker-Pensionen sollten gestrichen werden. Es gibt keinen notwendigen Grund, warum Politiker nicht selbst für ihr Alter vorsorgen können. In einigen Bundesländern geht man bereits mit gutem Beispiel voran.

Drittens: In den besonders sensiblen, hoheitlichen Bereichen darf der Staat erst dann verbeamten, wenn eine versicherungsmathematisch korrekte, testierte und politisch unantastbare Pensionsrückstellung gebildet wird. Damit bekommt jeder Beamte im aktuellen Haushalt ein ehrliches "Preisschild". Die Politik kann so die Kosten nicht mehr verschleiern, indem sie sie in die Zukunft verlagert. Die Rückstellungen sollten vor dem Zugriff der Politik gesichert werden, indem die Pflicht ins Grundgesetz geschrieben und die Verwaltung zum Beispiel in die Hände der Bundesbank gegeben wird.

Bestandsschutz für bestehende Beamtenverhältnisse

Die Diskussion über das Beamtentum mag unbequem sein, aber sie muss, nicht zuletzt aus Gründen der Generationsgerechtigkeit, zeitnah geführt werden. Und bevor die Frage aufkommt: Natürlich können nur für die Zukunft neue Regeln aufstellt werden. Für alle bestehenden Beamtenverhältnisse muss auch weiterhin Bestandsschutz gewährleistet sein. Das ist nicht nur den aktuell beamteten Personen geschuldet, sondern auch verfassungsrechtlich unumgänglich. +++


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