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Die Verhandlungen um den Mord an Elena K. gehen weiter. - Archivfotos: O|N

FULDA Gutachten vorgestellt

Mordprozess um Elena K.: Gutachter erklärt Ex-Freund für voll schuldfähig

10.07.21 - Bedeutender Verhandlungstag im Prozess um den Mord an Ärztin Elena K.: Dem 31-jährigen Florian C. wird vorgeworfen, seine 35-jährige Ex-Freundin am 07. Dezember 2020 nach ihrer Schicht im Herz-Jesu-Krankenhaus im Innenhof ihres Wohnhauses mit einem scharfkantigen Gegenstand im Halsbereich tödlich verletzt zu haben. Am Freitag wurden im Zuge der Verhandlung nun drei Gutachten vorgetragen. 

Dr. Harald Schneider vom Hessischen Landeskriminalamt kam durch seine kriminalbiologischen Untersuchungen zu dem Schluss, dass Blut des Opfers in Form von Spritzern an Schuhen und einer Winterjacke nachzuweisen war, die aus dem Besitz des Tatverdächtigen stammen. Zudem wurden am Auto von Florian C. gesicherte Spuren auf die DNA des Opfers untersucht. Hierbei wurde man fündig, kann eine Zuweisung aber nicht zu 100 Prozent bestätigen. Auch ist unklar, ob es sich um Blut handelt oder einfach Gebrauchsspuren aus der Nutzung von Elena K., die mit dem Tatverdächtigen zuvor eine Beziehung führte. 

Die Trauer um die junge Ärztin ist noch immer groß.

Rechtsmedizinerin Dr. Anne Weber legte den gerichtsmedizinischen Befund des Todesopfers vor. Elena K. wurde mit einem scharfen Gegenstand in Form einer Schnittstichverletzung im Halsbereich tödlich verletzt. Dabei sei erhebliche Gewalt angewandt worden. In Folge der Verletzung starb die junge Ärztin aufgrund von Blutungen und Erstickung. 


Strukturiertes Tatverhalten

Im Zuge des forensisch-psychiatrischen Gutachtens konnten eine tiefgründige Persönlichkeitsstörung ebenso wie die Vermutung einer Affekttat nicht bestätigt werden. Beides sei durch die Betrachtung des strukturierten und "eigensichernden" Tatverhaltens sowie der Biografie des Tatverdächtigen auszuschließen, so Gutachter Dr. Christian Knöchel. Der Angeklagte habe bereits 1,5 Stunden vor dem Schichtende von Elena K. vor der Klinik auf diese gewartet und verfolgte sie anschließend bis nach Hause. Zudem wurden durch ihn nach der Tat keinerlei Rettungsversuche unternommen und er ging nach dem Verlassen des Tatorts seinem normalen Alltag nach. Auch die Unauffindbarkeit der Tatwaffe spreche laut Knöchel für einen strukturierten Ablauf. Ein Gespräch mit dem Gutachter lehnte der Angeklagte ab. Die Beurteilung Knöchels basiert auf dessen Beobachtungen in der Hauptverhandlung sowie den biografischen Angaben des Angeklagten. 

Keine tiefgründige Persönlichkeitsstörung 

Der Angeklagte Florian C. mit seinem Verteidiger.

Florian C. sei bereits in der Vergangenheit mehrfach aufgefallen, ist vorbestraft und im Zuge seiner Beziehung kam es aufgrund von Gewalteinwirkung mehrfach zu Polizeieinsätzen. Das Opfer äußerte große Angst gegenüber dem Ex-Partner und ersuchte im November 2020 Gewaltschutz beim Gericht. Das ehemalige Paar führte eine harmonische Beziehung, bis die Ärztin einen Heiratsantrag des Tatverdächtigen im Frühjahr 2020 ablehnte. Dr. Knöchel wies auf die dadurch entstandene Kränkung des Tatverdächtigen hin, schloss in einer Vielzahl von Argumenten aber dennoch eine psychische Erkrankung zum Tatzeitpunkt aus. Aus forensisch-psychiatrischer Sicht sei Florian C. als voll schuldfähig anzusehen. Die Verhandlung wird in der kommenden Woche fortgesetzt. (mi) +++


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