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FULDA Verteidiger will sofort Revision einlegen

"Er hat ihr fast den Kopf abgetrennt!" - Elenas Mörder zeigt keinerlei Regung

16.07.21 - Völlig unberührt, als ginge es gar nicht um ihn selbst, hat der 31-jährige Florian C. am Donnerstagmittag angehört,  welche Strafe der Richter über ihn verhängt hat: weil er seine ehemalige Lebensgefährtin Elena K. am Morgen des 7. Dezember 2020 mit brutaler Gewalt ermordet hat, muss er für mindestens 15 Jahre ins Gefängnis. Darüber hinaus hat das Gericht in der Tat die besondere Schwere der Schuld erkannt. Das heißt, eine Haftprüfung nach 15 Jahren wie normalerweise üblich, ist in diesem Fall ausgeschlossen. Zusätzlich muss der 31-Jährige nicht nur die Kosten des Verfahrens tragen, sondern auch dem zweijährigen Sohn und der Mutter des Opfers 15.000 beziehungsweise 10.000 Euro Hinterbliebenen-Geld plus Zinsen zahlen. 

Völlig unberührt wirkte Florian C., den das Fuldaer Landgericht heute zu einer lebenslänglichen ...Alle Fotos: Martin Engel

In der Mitte Vorsitzender Richter Josef Richter

"An diesem Dezembermorgen hat sich in Fulda ein furchtbares Verbrechen ereignet, das die ganze Region erschüttert hat", begann Richter Josef Richter seine Urteilsbegründung. Florian C. habe seine Expartnerin aus Wut, Rache und Enttäuschung darüber getötet, dass sie sich von ihm getrennt hatte. "Sie, die als Ärztin so vielen Menschen geholfen hat, hatte nicht den Hauch einer Chance", konstatierte der Richter. Ihr habe niemand mehr helfen können, das sei besonders tragisch.

Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban im Interview

Die Beziehung, die seit November 2015 bestand, sei zu Beginn durchaus harmonisch gewesen, der Angeklagte habe sich liebevoll um den kleinen Sohn von Elena K. gekümmert. Als sie seinen Heiratsantrag abgelehnt habe, begann er sie zu stalken, beschimpfte sie  als "Putzlappen, infektiöse Schlampe, Hure und Hündin", zerstörte ihr Handy und schlug sie. Auf Betreiben seiner Familie zog Elena K. mehrere Anzeigen gegen ihn wieder zurück. Erst nachdem er sie gewürgt und ihr Auto angefahren hatte, trennte sie sich von ihm und erreichte vor Gericht ein Annäherungs- und Kontaktverbot gegen ihn. Die Trennung habe Florian C. nicht akzeptieren wollen, sie bei ihrem Arbeitgeber und Exmann angeschwärzt und denunziert. "Als sie ihm in einer fettgedruckten Nachricht mitteilte, dass sie ihn nicht wiedersehen wolle und ihn nicht mehr liebe, entschloss er sich zur Tat", so der Richter.

"Fühl dich gut, solange du noch kannst!"

Verteidiger Axel Küster will für seinen Mandanten gegen das Urteil in Revision gehen ...

In der Nacht vor der Tat seien 117 Anrufe, Anrufversuche und Textnachrichten von ihm auf ihrem Handy eingegangen. Eine seiner letzten Botschaften hieß: "Fühl dich gut, solange du noch kannst!" Schließlich sei er ihr auf dem Heimweg aus dem Nachtdienst gefolgt und kurz nach ihr im Hof an ihrer Wohnung eingetroffen. Davon hat das Opfer noch Fotos mit ihrem Handy gemacht. "Mit brachialer Gewalt stach er ihr in den Hals, durchtrennte dabei den siebten Halswirbel bis ins Rückenmark", zitierte der Richter aus dem forensischen Gutachten. "Sie konnte nicht mal mehr um Hilfe rufen!" Während er flüchtete, erstickte und verblutete Elena K. vor ihrer Haustür.

Nebenklagevertreter Knut Hillebrand erläutert das Adhäsionsverfahren und das ...

Florian C. zeige zwar Anteile einer narzisstischen und psychopathischen Persönlichkeit, sei aber unvermindert schuldfähig, hatte der Gutachter attestiert. Sein Verhalten vor und nach der Tat sei komplett strukturiert und zielgerichtet gewesen. Er habe weder im Eifersuchtswahn noch im Affekt gehandelt. Er wollte seine Besitzrechte durchsetzen, sie sollte ihm oder keinem gehören.

Das Gericht sah außer dem Tatvorsatz zwei Mordmerkmale gegeben, die auch die besondere Schwere der Schuld begründeten: Heimtücke und niedere Beweggründe. Eindringlich wandte sich der Richter zum Schluss an den 31-Jährigen und appellierte: "Stellen Sie sich endlich ihrer Schuld und übernehmen Sie die Verantwortung dafür!", was aber auch keine sichtbare Reaktion bei Florian C. hervorrief. Sein Verteidiger kündigte an, noch am selben Tag Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen. (Carla Ihle-Becker)+++


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