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Ministerpräsident Volker Bouffier informierte über die neuen Regelungen. - Symbolbilder: O|N/Tobias Rehbein

REGION Corona-Kabinett hat getagt

Testpflicht für Innen-Gastro entfällt - DAS sind die neuen Regeln für Hessen

20.07.21 - Das Corona-Kabinett hat entschieden - ab Donnerstag gilt für ganz Hessen ein neuer Regel-Katalog. Darüber informierten der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) im Anschluss an die Sitzung in einer Pressekonferenz: "Trotz leicht steigender Zahlen, können wir dank einer geringen Krankenhausbelegung weiterer Lockerungen verantworten", so Bouffier. OSTHESSEN|NEWS gibt den Überblick über die neuen Maßnahmen. 

Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir mit dem Ministerpräsidenten.

"Vor drei Monaten hätten wir noch gejubelt bei solchen Zahlen, dennoch steigen sie auf niedrigem Niveau - das ist auch kein Wunder, schließlich haben wir die Deltavariante hier", so der Ministerpräsident am Montag. Entscheidend sei, wie die Belegung der Kliniken aussehe und diese sei aktuell sehr gering, obwohl die Delta-Variante schon einige Wochen präsent sei. Daher habe man sich für die neuen Lockerungen entschieden.

Bouffier betonte erneut die Wichtigkeit des Impfens und Testens: "Die Pandemie ist nicht vorüber. Wir müssen weiter mit allen Kräften daran arbeiten, alle zu schützen. Daher der Appell: Lassen Sie sich impfen! Eine Impfung ist der beste Schutz und ermöglicht zusätzlich einen unbeschwerten Urlaub." Tarek Al-Wazir ergänzte: "Solange wir keine Herdenimmunität erreicht haben, wird es Einschränkungen geben. In den nächsten Wochen wird viel Impfstoff zur Verfügung stehen. Nutzen Sie diese Chance und nehmen Sie auch die Testangebote in Anspruch, insbesondere nach dem Urlaub."

Das gilt ab dem 22. Juli 2021

  • Die Maskenpflicht im Innenraum bleibt weiterhin bestehen.
  • Die Testpflicht für die Innengastronomie entfällt. 
  • Für touristische Übernachtungen ist weiterhin ein negativer Test nötig, dieser muss allerdings nicht mehr wöchentlich erneuert werden. 
  • Veranstaltungen sind ohne Genehmigung im Innenbereich mit bis zu 750 Personen erlaubt, im Außenbereich mit bis zu 1.500 Personen - alle Veranstaltungen mit mehr Teilnehmern müssen über die Gesundheitsämter genehmigt werden.
  • Bei einer Anzahl von bis zu 100 Personen gilt im Innenbereich keine Testpflicht mehr - bei mehr als 100 Personen muss jeder Besucher einen Negativnachweis erbringen.
  • Auf Volksfesten ist eine Kontakterfassung nur noch für gastronomische Angebote vorgeschrieben - die Maskenpflicht entfällt, solange der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • Für Großveranstaltungen (ab 5.000 Personen), wie beispielsweise Fußballspiele, ist eine 50-prozentige Auslastung der Location möglich - die maximale Besucheranzahl beträgt allerdings 25.000.
  • Tanzveranstaltungen in Diskotheken dürfen weiterhin nur im Freien stattfinden. Die Quadratmeter-Regel für Besucher wurde allerdings von 10 auf 5 Quadratmeter reduziert. Der Innenbereich darf nur für gastronomische Angebote genutzt werden.
Die neue Coronaschutzverordnung gilt ab Donnerstag für vier Wochen und wird ab dem 19. August wieder durch neue Beschlüsse ersetzt. Grundvoraussetzung ist eine Inzidenz unter 35 im jeweiligen Landkreis - steigt diese über 35, treten die aktuell geltenden Regeln ein. In der Verordnung Ende August werden dann auch alle Maßnahmen für den Schulbetrieb nach den Sommerferien bekannt gemacht. (mi) +++


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