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Internationaler Tag für Betroffene von Hasskriminalität - Symbolbild: Pixabay

REGION "Brauchen Vorratsdatenspeicherung"

Aktionstag gegen Hasskriminalität am 22. Juli 2021

20.07.21 - Seit November 2019 besteht die durch die Hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann gegründete Kooperation #KeineMachtdemHass zwischen der hessischen Justiz und zivilgesellschaftlichen Akteuren und Medien. Inzwischen engagieren sich neben den Partnern aus der Zivilgesellschaft HateAid, ichbinhier und "Offen für Vielfalt – Geschlossen gegen Ausgrenzung" auch die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, die Universität Kassel sowie die Medienpartner HIT RADIO FFH, Extra Tip und Hessischer Rundfunk gegen Hass und Hetze im Netz.

Im Vorfeld des Internationalen Tags für Betroffene von Hasskriminalität / Aktionstag gegen Hasskriminalität am 22. Juli, bei dem die Kooperation #KeineMachtdemHass mit unterschiedlichen Aktionen auf die Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz aufmerksam macht, äußerte sich Eva Kühne-Hörmann zu rechtspolitischen Initiativen bei der Bekämpfung von Hass und Hetze. "Trotz aller Erfolge, die wir mit der Kooperation #KeineMachtdemHass erreichen konnten, geben uns die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der ZIT regelmäßig die Rückmeldung, dass eine Identifizierung der Täter von Hate Speech häufig nicht möglich ist. Bei Straftaten, die mittels Internet begangen werden, stellt die IP-Adresse des Täters regelmäßig den einzigen, immer aber den ersten, effizientesten und schnellsten Ermittlungsansatz dar. Ohne die Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber laufen die Ermittlungen wegen Hate Speech weitgehend ins Leere, weil keine anderen Spuren vorhanden sind. Der Ermittlungsansatz "IP-Adresse" kann durch keinen alternativen Spurenansatz ersetzt werden. Ich fordere, dass mit der Vorratsdatenspeicherung die Ermittler die Möglichkeit erhalten, zumindest schwere Fälle von Hasskriminalität über die IP-Adresse der Täter aufzuklären", sagte die Justizministerin.

"Ohne die Vorratsdatenspeicherung geht auch das erst kürzlich beschlossene Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität an einer entscheidenden Stelle ins Leere. Soziale Netzwerke müssen strafbare Postings künftig nicht mehr nur löschen, sondern in bestimmten schweren Fällen auch dem Bundeskriminalamt (BKA) melden, damit die strafrechtliche Verfolgung ermöglicht wird. Um Täter schnell identifizieren zu können, müssen soziale Netzwerke dem BKA dann neben dem Hassposting auch die IP-Adresse und Port-Nummer, die dem Nutzerprofil zuletzt zugeteilt war, mitteilen. Diese Meldepflicht ist aber ein zahnloser Tiger, wenn über die IP- und Portdaten keine Identifikation der Anschlussinhaber möglich ist", so die Justizministerin abschließend. (pm) +++


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