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Das LKA untersuchte am 25. Februar dieses Jahres Spuren am Tatort in Lauterbach - O|N-Archivbild: Henrik Schmitt

REGION Verdacht auf schweren Bandendiebstahl

Drei junge Männer wegen Automatensprengung in Lauterbach angeklagt

29.07.21 - Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Eingreifreserve - hat gegen einen
24-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Bensheim, einen 21-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus dem Landkreis Bergstraße sowie gegen einen weiteren 21-jährigen, zuletzt wohnsitzlosen deutschen Staatsangehörigen wegen des Verdachts der versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, des versuchten schweren Bandendiebstahls sowie wegen Sachbeschädigung Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Gießen erhoben. Dem 24-jährigen Angeschuldigten aus Bensheim sowie dem 21-jährigen wohnsitzlosen Angeschuldigten wird zudem ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Last gelegt.


Dem 24-jährigen Angeschuldigten aus Bensheim sowie dem 21-Jährigen wohnsitzlosen Angeschuldigten wird mit der Anklageschrift vorgeworfen, sich einer international aufgestellten, mutmaßlich kriminellen, auf die fortgesetzte Begehung von Geldautomatensprengungen ausgerichteten Organisation angeschlossen zu haben. Im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der mutmaßlich kriminellen Organisation sollen die Angeschuldigten sich zur Sprengung eines Geldautomaten in Lauterbach verabredet und den 21-jährigen Angeschuldigten aus dem Landkreis Bergstraße als Mittäter gewonnen haben.

Zur Umsetzung des Tatplans sollen zunächst zwei Fahrzeuge (jeweils für die Anfahrt und die Flucht) sowie ein Hotelzimmer und eine Ferienwohnung angemietet worden sein. Am frühen Morgen des 25.02.2021 sollen die Angeschuldigten in Umsetzung des Tatplans versucht haben, den Geldautomaten in Lauterbach zunächst am Geldausgabeschacht aufzuhebeln und anschließend durch Einleitung von Gas aus mitgebrachten Gasflaschen zu sprengen. Als die Angeschuldigten Einsatzkräfte der Polizei bemerkten, sollen sie die Flucht ergriffen haben. Der 24-jährige Angeschuldigte aus Bensheim sowie der 21-jährige wohnsitzlose Angeschuldigte sollen das für die Flucht vorbereitete Fahrzeug mit gestohlenen Kennzeichen verwendet und hierbei ein Einsatzfahrzeug der Polizei vorsätzlich gerammt haben, während der 21-jährige Angeschuldigte aus dem Landkreis Bergstraße zu Fuß geflüchtet sein soll. Die Angeschuldigten konnten anschließend noch am 25.02.2021 festgenommen werden.

Der 24-jährige Angeschuldigte aus Bensheim befand sich in der Zeit vom 26.02.2021 bis zum 25.07.2021 in Untersuchungshaft und verbüßt derzeit in einer anderen Strafsache eine Haftstrafe. Der 21-jährige wohnsitzlose Angeschuldigte befand sich vom 26.02.2021 bis zum 28.06.2021 in Untersuchungshaft und verbüßt derzeit in einer anderen Strafsache ebenfalls eine Haftstrafe. Der 21-jährige Angeschuldigte aus dem Landkreis Bergstraße befand sich vom 26.02.2021 bis zum 13.04.2021 in Untersuchungshaft. Von der weiteren Vollstreckung wurde aus Gründen der Verhältnismäßigkeit abgesehen.

Bundesweit 35 Automaten gesprengt?

In dem Ermittlungskomplex der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des hessischen Landeskriminalamts gegen Angehörige der mutmaßlich kriminellen, auf Sprengung von Geldautomaten ausgerichteten Organisation, sind seit dem 13.05.2021 insgesamt fünf Personen festgenommen worden, darunter zwei ihrer mutmaßlichen Führungsmitglieder. Durch Angehörige der Organisation sollen bundesweit ca. 35 Geldautomaten gesprengt worden sein. Die Ermittlungen zu möglichen weiteren Mitgliedern der Organisation dauern an.

Informationen zur Eingreifreserve

Die im April 2000 gegründete Eingreifreserve besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt (Abteilungsleiter), drei Oberstaatsanwälten, sieben Staatsanwältinnen/Staatsanwälten und einem Sekretariat. Sie ist organisatorisch eine eigenständige Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Die Eingreifreserve unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften verfahrensbezogen. Über den Einsatz der Eingreifreserve entscheidet der Generalstaatsanwalt durch Zuweisung von Ermittlungsverfahren nach § 145 Abs. 1 GVG. Schwerpunkte der Arbeit der Eingreifreserve sind Verfahren aus folgenden Deliktsbereichen:
-Organisierte und bandenmäßige Steuerstraftaten
-Sonstige schwere Wirtschaftskriminalität
-Organisierte Kriminalität
-Ermittlungsintensive Kapitaldelikte
-Sammelverfahren und umfangreichere Verfahren aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität
-Verfahrenskomplexe mit regional übergreifenden örtlichen Zuständigkeitsschwerpunkten und internationalen Bezügen jeweils unter Einbeziehung von Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung (pm)+++


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