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Nachts Mitten im Wald haben höchstens Förster oder Jäger etwas zu suchen - Symbolbilder: Pixabay

REGION Das gilt im Wald

Mountainbiker haben abseits von Waldwegen nichts zu suchen!

31.07.21 - Wild-romantischer Märchenwald, Holzlieferant oder Sportarena: Die Erwartungen an die osthessischen Wälder sind so vielfältig wie seine Besucher. Die Aktivitäten im heimischen Forst reichen vom klassischen Wanderspaziergang übers Joggen und Nordic Walking bis zum satellitengestützten Geocaching oder zur Schussfahrt mit dem Mountainbike. Aktivitäten finden inzwischen zu allen Tages- und Nachtzeiten, manchmal nur im Schein einer Stirnlampe, statt. Der "Freizeitdruck" nimmt auch im Wald zu und damit auch die Verstöße gegen das Gesetz.

Die Obere Forstbehörde bittet nun einige Besucher, sich zu zügeln. Nach dem Bundes- und dem Hessischen Jagdgesetz gibt es einige Regeln zu beachten, die von allen Menschen im Wald, ob Spaziergänger oder Freizeitsportlerin, immer einzuhalten sind:

Das Betreten des Waldes geschieht auf eigene Gefahr. Waldtypische Gefahren sind beispielsweise abbrechende Äste, Totholzbäume oder angehobene Wurzelteller. Verletzt sich hier jemand, haftet niemand für die Schäden.

Abseits von Waldwegen haben Fahrradfahrer nichts zu suchen - auch nicht auf Pfaden ...

Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Wald ist ausschließlich auf Straßen und Wegen erlaubt. Radfahrer, Reiter und Co haben also grundsätzlich nichts auf beispielsweise Waldwiesen, in Forstschneisen oder im Unterholz verloren.

Manche Mountainbiker suchen sich für das besondere Erlebnis neue Routen abseits des vorhandenen Wegenetzes. Eine Abfrage der Forstämter von HessenForst im vergangenen Jahr hat ergeben, dass es allein im Regierungsbezirk Kassel rund 220 Mountainbike-Trails abseits der festen Straßen und Wege im Wald gibt. In einigen Fällen wurden dabei von den Waldrowdys "hinderliche" Bäume gefällt sowie Sprungschanzen und andere Hindernisse angelegt. Strecken führen teilweise durch Dickungen, wohin sich Wild zurückzieht, um Ruhe zu haben oder seine Jungen aufzuziehen. Die Nutzung solcher illegalen Trails stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit mehreren hundert Euro Bußgeld geahndet werden.

Ferner darf durch die Benutzung des Waldes weder Flora noch Fauna gestört werden, die Bewirtschaftung des Waldes nicht behindert, der Wald nicht gefährdet, geschädigt oder verunreinigt und die Erholung anderer nicht beeinträchtigt werden. Grundsätzlich gilt, dass Wege im Wald in der Dunkelheit nicht verlassen werden dürfen. Eine andere Regelung ergibt sich durch separate Beschilderung. In Naturschutzgebieten zum Beispiel ist das Verlassen der Wege generell verboten. Jedwede Handlung, die Natur oder Tierwelt in einem Naturschutzgebiet beeinträchtigen könnte, wird, je nach Bundesland, Tatbestand und angerichtetem Schaden, mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet.

Tiere werden oft von Menschen gestört

Oft liegt eine Störung oder Gefährdung der Natur für Waldbesucher nicht immer offen auf der Hand. So versuchen etwa ambitionierte Geocacher sich in der Wahl raffinierter Verstecke zu übertrumpfen und wählen im Wald immer neue, spannende Verstecke für ihre Mitstreiter. Auch wenn hier kein böser Wille dahinterstehen mag, hat eine Plastikdose mit Logbuch nichts in einer Baumhöhle etliche Meter über dem Erdboden oder in einer Felswand zu suchen.

"Diese allgemeinen Hinweise sollen niemandem das Naturerlebnis verleiden", so das Regierungspräsidium Kassel.  "Die Obere Forstbehörde freut sich über alle Besucher, die im Wald Erholung und Abwechslung vom Alltag suchen. Wenn dabei jeder Rücksicht auf die Natur und die anderen Menschen im Wald nimmt, wird es für alle ein positives Erlebnis." (mr/pm) +++


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