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Ohne große Behinderungen laufen die Bauarbeiten für den Weiterbau der A49 bei Homberg (Ohm) im Vogelsbergkreis derzeit weiter. Dennoch wollen die Autobahngegner nichts unversucht lassen, um den Ausbau noch stoppen zu können. - Symbolbild: O|N / Luisa Diegel

HOMBERG (OHM) Zahlen, Termine und Unterschriften

Schwärzungen im A49-Vertrag: "Unzulässiger Eingriff in demokratische Rechte"

31.08.21 - Ohne große Behinderungen laufen die Bauarbeiten für den Weiterbau der A49 bei Homberg (Ohm) im Vogelsbergkreis derzeit weiter. Dennoch wollen die Autobahngegner nichts unversucht lassen, um den Ausbau noch stoppen zu können - die "Aktionsgemeinschaft Schutz des Ohmtals" ersucht jetzt die Parteien um eine Klärung beim Bundesverfassungsgericht. Grund: Wichtige Angaben im A49-Vertrag mit dem privaten Betreiber wurden geschwärzt.

"Alle wichtigen Zahlenangaben, aber auch Fertigstellungstermine und die Unterschriften der Unterzeichner im Vertrag zwischen der DEGES (in Vertretung der Autobahngesellschaft des Bundes) und dem privaten Betreiber wurden auf dessen Wunsch geschwärzt", erklärt Reinhard Forst von der Schutzgemeinschaft.

Anlass genug für den Ausbaugegner, um beim Bundesverkehrsministerium genauer nachzuhaken, warum beispielsweise die Namen der Unterzeichner geschwärzt sind: "Bei den Namen der Unterzeichner handelt es sich um personenbezogene Daten im Sinne des Art.4 Nr. 1 DSGVO, deren Zugänglichmachung einer Einwilligung der Betroffenen oder eines überwiegend öffentlichen Interesses an der Veröffentlichung bedarf", so die Antwort aus Berlin. Parlamentarier hätten Zugang zum ungeschwärzten Vertrag, sie dürften aber ihr Wissen nicht öffentlich machen.

Gefahr vor wirtschaftlichen Nachteilen

"Da aber die Parlamentarier auf die Öffentlichkeit angewiesen sind, stellt diese Vorgabe nach Überzeugung der Aktionsgemeinschaft einen unzulässigen Eingriff in demokratische Rechte dar (Art. 20 GG: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus)", so Forst von der Schutzgemeinschaft. 

Er fragt außerdem, warum auch Fristen geschwärzt sind: "Weil diese bei der Geschäftsabwicklung für die Projektgesellschaft von wirtschaftlichem Interesse sind. Bei einer Weitergabe besteht die Gefahr von nicht hinnehmbaren wirtschaftlichen Nachteilen bei zukünftigen Verhandlungen mit Dritten, die in Kenntnis der geschwärzten Passagen ihre Ansprüche zum Nachteil der Gesellschaft aufbereiten können", so das Bundesverkehrsministerium.

Aufgrund von Beschwerden zur Beteiligung der European Investment Bank ist am 7. Juni ein Initial Assessment Report erstellt worden, der entscheidende Kritikpunkte aufgreift. "Die Aktionsgemeinschaft erwartet, dass in absehbarer Zeit ein Ergebnis vorliegt."

Hintergrund

Die Autobahn A49 in Hessen, die bundesweit durch Auseinandersetzungen um Baumbesetzungen in den Fokus der Aufmerksamkeit gelangte, soll abschließend als sogenanntes ÖPP-Projekt umgesetzt werden. Besonders kritisch sehen die Autobahngegner, dass die Planung in ein europarechtlich geschütztes Flora-Fauna-Habitat eingreift und die Autobahn in ihrem letzten Abschnitt auf ganzer Strecke durch Wasserschutzgebiete der Zonen II und III verlaufen wird. (ld) +++


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