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Landkreis lockert Maßnahmen: "Hohes Maß an Eigenverantwortung gefragt"
02.09.21 - Wenn das keine guten Nachrichten sind: Angesichts des rückläufigen Inzidenzwerts in den vergangenen fünf Tagen setzt der Landkreis Hersfeld-Rotenburg seine Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung außer Kraft. Das haben die Mitglieder des Verwaltungsstabs um Landrat Torsten Warnecke am Mittwoch beschlossen. Der Landkreis reagiert damit entsprechend des Eskalationskonzepts des Landes Hessen.
Im Detail bedeutet dies, dass die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) bei Veranstaltungen, Zusammenkünften und Kulturangeboten ab sofort nur noch in Innenräumen ab 100 Teilnehmenden gilt. Auch bei körpernahen Dienstleistungen brauchen Kundinnen und Kunden keinen Negativnachweis mehr vorzeigen. Ebenso verhält es sich in der Innengastronomie, bei Besuchen in Einrichtungen der Behindertenhilfe, in Spielhallen sowie in Freizeiteinrichtungen und Sportstätten (Fitnessstudio, Hallenbäder, Sporthallen). In Übernachtungsbetrieben müssen Gäste nur noch bei Anreise einen Negativnachweis vorlegen.