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Für Ungeimpfte: Kein Ausgleich für Verdienstausfälle bei Quarantäne
23.09.21 - Neue Entwicklungen in der Corona-Pandemie: Ab dem 1. November 2021 haben Ungeimpfte in Hessen keinen Anspruch mehr auf eine Verdienstausfallentschädigung, wenn sie wegen des Kontakts zu einer mit Corona infizierten Person oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland in Quarantäne müssen. Auf diesen Schritt, den Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) bereits angekündigt hatte, sowie auf den Zeitpunkt einigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch in ihrer gemeinsamen Runde.
Laut Infektionsschutzgesetz des Bundes haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Entschädigung, wenn sie aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne nicht zur Arbeit können. Dieser Anspruch entfällt jedoch, wenn die Quarantäne durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung hätte vermieden werden können. "Es ist mittlerweile ausreichend Impfstoff vorhanden, sodass alle Bürgerinnen und Bürger in Hessen die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen. Deshalb besteht auch rechtlich gar keine Möglichkeit mehr, ungeimpfte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Quarantänefall weiter zu entschädigen", sagt Ministerpräsident Bouffier.
Überlastung des Gesundheitssystems verhindern
"Es ist weiter oberstes Ziel, eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern – und dabei müssen alle mithelfen: Lockerungen mitzunehmen, die für alle durch das Impfen möglich werden, sich aber selbst nicht an der Impfsolidarität zu beteiligen, kann eine Gesellschaft dauerhaft nicht akzeptieren. Deshalb ist das Ende der Verdienstausfallentschädigung folgerichtig", fügt der Hessische Gesundheitsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) hinzu.