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Ohne Corona-Impfung, Genesenennachweis oder Test ins Wahllokal? - Symbolbild: O|N/Hendrik Urbin

REGION Das gilt im Wahllokal

Hygieneregeln ja, aber kein 3G für Wähler und Wahlhelfer

26.09.21 - Ohne Corona-Impfung, Genesenennachweis oder Test ins Wahllokal? Bei der Bundestagswahl ist das möglich, denn die 3G-Regelung greift hier nicht – sowohl für Wahlhelfer als auch für Wähler. Die Bundesregierung und der Bundeswahlleiter haben klargestellt: Auch wer ungeimpft oder ungetestet ist, darf im Wahllokal seine Kreuze machen – schließlich sei Wählen ein Grundrecht und die Stimmabgabe solle möglichst wenig eingeschränkt werden.

"Die Ausübung des Wahlrechts ist auch für ungeimpfte und ungetestete Personen unter Beachtung der jeweiligen Hygienemaßnahmen möglich", twitterte Bundeswahlleiter Georg Thiel bereits Ende August. Es gelte jedoch die Maskenpflicht gemäß den jeweiligen Corona-Verordnungen der Länder.

Es herrscht Maskenpflicht


Die beim Betreten von Wahlräumen zu beachtenden infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen – insbesondere allgemeine Hygiene- und Abstandsregeln sowie Maskenpflicht – richteten sich laut Bundeswahlleiter "nach den jeweiligen Regelungen der am Wahltag geltenden Corona-Verordnungen der Länder für den Aufenthalt in öffentlich zugänglichen Innenräumen".

Die Ausübung des Wahlrechts sei auch für ungeimpfte und ungetestete Personen unter Beachtung der jeweiligen Hygienemaßnahmen möglich. So werde nach den aktuellen Pandemieverordnungen in allen Bundesländern eine Maskenpflicht gelten. "Wahlberechtigte, die nach der geltenden Corona-Verordnung aufgrund eines ärztlichen Attests von der Maskenpflicht befreit sind, bringen bitte das Attest zum Wahlraum mit und zeigen dieses vor", teilt der Bundeswahlleiter mit. (sh) +++


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