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Der tragische Unfall in der Bad Hersfelder Dippelstraße hat viele Menschen schockiert. - Archivfoto: O|N/Hans-Hubertus Braune

BAD HERSFELD Nach tödlichem Unfall

Hessen Mobil sieht keinen Handlungsbedarf bei Ampelschaltung

29.09.21 - Der tödliche Unfall in der Bad Hersfelder Dippelstraße (B 324) vor knapp zwei Wochen hat die Kreisstadt schwer geschockt (O|N berichtete). Kurz danach kamen Diskussionen um die Ampelschaltung auf, die für Fußgänger absolut inakzeptabel seien. Bürgermeister Thomas Fehling hatte daraufhin zum Präsidenten von Hessen Mobil, Heiko Durth, Kontakt aufgenommen. Dieser äußert sich nun zum Thema:

Die Dippelstraße ist eine der Hauptverkehrsadern in der Festspielstadt ...Archivfotos: O|N/Kevin Kunze

"Die B 324 in der Ortsdurchfahrt von Bad Hersfeld ist verkehrlich stark belastet. Um den Gesamtverkehr zu optimieren, sind die im Streckenabschnitt befindlichen acht Lichtsignalanlagen seit vielen Jahren koordiniert. Auf der B 324 treffen - wie in allen innerstädtischen Bereichen - schwer vereinbare Forderungen aufeinander: zum einen soll der Fahrzeugverkehr zügig die Ortslage passieren, zum anderen sollen Fußgänger sicher die Fahrbahn queren, möglichst ohne Zulassung bedingtverträglicher Ströme, aber mit hohen Freigabe- und Zwischenzeiten ("Schutzzeiten").

Hinzu kommt, dass der Radverkehr noch adäquate Berücksichtigung finden muss. Über diesen Streckenabschnitt verlaufen zusätzlich zwei Autobahn-Bedarfsumleitungen (U33 und U12), für die die Stadt Bad Hersfeld selbst fordert, dass ein besserer Verkehrsfluss mit Hilfe der vorhandenen Lichtsignalanlagen gewährleistet werden soll. Die B 324 ist größtenteils einstreifig je Fahrtrichtung ausgebaut, mit teilweise separat angeordneten Rechts-/Linksabbiegestreifen. Kapazitätsreserven können aus dem Bestand aufgrund der genannten Situation nicht mehr erschlossen werden.

Hessen Mobil als Straßenbaubehörde und Betreiber von Lichtsignal-/Fußgängerschutzanlagen setzt verkehrsbehördliche Anordnungen von Signalprogrammen beziehungsweise Signalzeiten um, die durch die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde (hier der Landrat des Landkreises Hersfeld-Rotenburg) verfügt werden.

Die Schaltung der Fußgängerampel wird kontrovers diskutiert.

Die Verkehrstechnik unterteilt die Ampelschaltung in zwei Phasen: Grünzeit und Zwischenzeit ("Schutzzeit"). In der ersten Phase können Fußgänger die Straße betreten. Die Grünzeit ist so berechnet, dass mindestens die Hälfte der Fahrbahn überquert werden kann, auch wenn sie erst später in der Phase betreten wird. Dann beginnt die Zwischenzeit, in der sowohl Fußgänger- als auch Fahrzeugsignalgeber rot sind. Sie ist in der Regel länger als die eigentliche Grünphase und soll es Fußgängern erlauben, noch sicher die Straße zu überqueren.

Grundsätzlich wird die Räumzeit für Fußgänger mit 1,2 - 1,5 Meter pro Sekunde angesetzt. Diese Angabe ist Bestandteil der RiLSA, die als anerkannte Regeln der Technik für den Entwurf, die Ausführung und den Betrieb für Lichtsignalanlagen gelten. Da im benannten Streckenabschnitt keine Kapazitätsreserven vorhanden sind, kann eine Erhöhung der Räumzeit für Fußgänger nur zulasten des Fahrverkehrs gehen. Alle Lichtsignalanlagenprogramme der miteinander koordinierten Anlagen müssten entsprechend angepasst werden.

In der von uns aktuell vorgenommenen Gesamtabwägung wollen wir dies nicht tun, da wir im Gesamtsystem dann wieder Unverträglichkeiten erwarten, da sich diese Maßnahmen nach unserer Ansicht ungünstig auf die Verkehrssicherheit und die Verkehrssteuerung in Bad Hersfeld auswirken würden", erklärte der Präsident Durth in seinem Statement. (kku)+++


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