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Schnelltests dürfen in der Gastronomie weiter kostenlos angeboten werden - Symbolbild: Hendrik Urbin

REGION In Clubs nur mit PCR-Test

Dürfen Gastronome ihren Gästen weiter Selbsttests anbieten?

12.10.21 - Aus gegebenem Anlass aktualisieren wir diese Meldung, denn nach zwei Hinweisen vom Gesundheitsamt und der DEHOGA muss bei der Möglichkeit, Selbsttests anzubieten, differenziert werden. Ein als reiner Tanzbetrieb geführter Club braucht nämlich - anders als eine Gaststätte - einen PCR-Test als Voraussetzung für den Einlass der Gäste. Auch Julius Wagner von der DEHOGA hat diese Einschränkung noch nachträglich ergänzt. Er schreibt: "Wenn ein Club aktuell als Tanzbetrieb (Discothek) geführt wird,  ist ein PCR-Test erforderlich. Sollte der Clubbetreiber seinen Betrieb tatsächlich als "Club" betreiben, so war zu keiner Zeit ein Selbsttest vor Ort möglich, sondern ist erst seit Kurzem ein Zutritt im 3G-Betrieb mit einem PCR-Test statthaft."

Jedes Mal, wenn sich an den Coronaverordnungen etwas ändert, bedeutet das auch Verunsicherung und viele Fragen, trotz mancher Veröffentlichung zum Thema. Wie berichtet, gehören die kostenlosen Testungen seit dem heutigen Montag der Vergangenheit an - wer einen Test braucht, muss ab sofort dafür selbst in die Tasche greifen. Ein Clubbetreiber aus der Region kam angesichts dieser Nachricht aber ins Grübeln. Er bietet nämlich für seine Gäste kostenlose Schnelltests an, das hat sich bewährt, das Prozedere ist bekannt, funktioniert reibungslos und schützt so seine Gäste. Doch der Clubbetreiber, der seit letztem Jahr im Barbetrieb arbeitet, fragt sich, ob er die gewohnte Praxis so beibehalten kann. Seine Versuche, irgendwo eine kompetente Antwort auf diese Frage zu bekommen, führten bislang ins Leere. Er schrieb uns:

"Hallo Team Osthessen-News,

ihr schreibt von den neuen Regelungen hinsichtlich Kosten von Corona Tests.

Julius Wagner, der Geschäftsführer des DEHOGA Hessen, gibt kompetent Antwort. ...Foto: Heike Rost/DEHOGA

Seit zwei Wochen versuche ich, Antworten darauf zu bekommen, ob jetzt Schnelltests vor Ort in Gaststätten noch möglich sind. Trotz meiner Anfrage bei diversen Stellen wie bei der IHK und dem Landkreis habe ich bislang keinerlei Reaktion oder Antwort bekommen. Bisher durften ja Gastronomen Gäste vor Ort testen. Habt ihr da irgendwelche Informationen?", so der Gastronom.

Auf den ersten Blick scheint die Antwort auf diese Frage naheliegend und einfach zu sein. Warum sollte ein Gastronom die Tests seiner Gäste nicht selber finanzieren dürfen? Schließlich profitiert sowohl er als auch sein Publikum davon, wenn in seinem Restaurant oder seiner Location dadurch der Besuch erleichtert und sicher ist. Doch so manches, was logisch und einfach schien, hat sich später als kompliziert und reglementiert herausgestellt.

Das hessische Sozialministerium hat am Dienstagmorgen bestätigt, dass das Angebot der Selbsttests für die Gastronomie weiter möglich ist. Der Hauptgeschäftsführer der hessischen DEHOGA in Wiesbaden, Julius Wagner schreibt: 

Hier die einfache und klare Antwort:

Ja, ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht ist weiterhin statthaft. Wenn das Testergebnis negativ ist, der Betreiber dies - wie gesagt - beaufsichtigt, so berechtigt dies ausschließlich zum Besuch der Gaststätte, unter dessen Aufsicht der Test durchgeführt wurde.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs.1 Nr. 3 der Hessischen Coronavirus-Schutzverordnung iVm § 2 Nr. 7 Buchst. a) der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.

Wir gehen auch mit Blick auf die Anpassung bzw. Aktualisierung der am 14. Oktober auslaufenden Verordnung davon aus, dass dies – trotz bzw. gerade – mit Blick auf die Kostenpflichtigkeit der Tests in den Testzentren Bestand haben wird. Wenn Sie dazu weitere Fragen haben, immer gerne.", schreibt Julius Wagner. (ci)+++


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