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Die Auffrischimpfungen gegen Corona laufen seit September. - Symbolbilder: O|N/Carina Jirsch

FULDA Seit September Corona-Auffrischimpfungen

Der dritte Pieks: Wie ist das mit dem vollständigen Impfschutz und der App?

16.10.21 - Runde drei ist angelaufen: Seit September sind Corona-Auffrisch-Impfungen in Deutschland möglich. Diese Option ist aktuell jedoch nur für bestimmte Personengruppen empfohlen - darunter Menschen ab 70 Jahren, Bewohner in Pflegeeinrichtungen oder Personen mit Immunschwäche. "In Hessen wurden (Stand: 14. Oktober) inzwischen 46.437 Auffrischungen verimpft, davon 2.097 im Landkreis Fulda durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte", erklärt Pressesprecher Karl Roth von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen auf O|N-Nachfrage.

Doch es gibt immer noch einige Unklarheiten. Ein OSTHESSEN|NEWS-Leser aus Fulda hakte in unserer Redaktion nach: "Wie ist das denn nach der dritten Impfung - wann hat der Impfwillige den vollständigen Impfschutz und wie läuft es dann mit dem QR-Code in der Corona-App?" Der Landkreis Fulda verwies uns auf die Seite des Bundesministeriums für Gesundheit "Zusammen gegen Corona", auf der es hierzu offizielle Informationen gibt.

Drittimpfungen: Digitaler Impfnachweis soll bald folgen

Dort heißt es, dass die Auffrischimpfungen zunächst eine zusätzliche Vorsichtsmaßnahme seien. "Ein bisher erreichter Status eines vollständigen Impfschutzes nach nationalen Regelungen gilt derzeit weiterhin fort. Die Gültigkeitsdauer von europäischen (EU)-Impfzertifikaten bleibt von dem Angebot einer Auffrischungsimpfung unberührt." Zum Thema Impfnachweis gibt es ebenfalls einen Hinweis: "Auffrischungsimpfungen sollen baldmöglichst im digitalen Impfnachweis angezeigt werden können. Die technische Umsetzung befindet sich in der finalen Phase." Und wie lange gilt der Status "Geimpfter" nach Erst- und Zweitimpfung ohne eine Auffrisch-Impfung? "Noch kann keine abschließende Aussage hierzu getroffen werden. Es wird derzeit noch geprüft, welche Impfabstände zur Aufrechterhaltung des Schutzes vor einer COVID-19-Erkrankung, das heißt einer vollständigen Immunisierung, eingehalten werden müssen", so das Ministerium. (mkr) +++


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