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In Kindergärten und Grundschulen unterrichten die Ausbilder die Kleinen in einer Doppelstunde, wie sie einen Notruf absetzen und was eine Leitstelle alles wissen muss. - Foto: DRK privat

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DRK-Akademie qualifiziert Ausbilder in Erster Hilfe an Schulen und Kindergärten

22.10.21 - Auch Kinder können Leben retten, wenn sie im entscheidenden Moment die Notrufnummer kennen und wissen, was sie sagen und tun müssen, wenn Spielkameraden, Eltern oder Großeltern verletzt oder regungslos am Boden liegen. Daher sucht die DRK-Akademie weitere engagierte Menschen, die mithelfen, als Ausbilder Kinder in Schulen und Kindergärten an die Grundzüge der Ersten Hilfe und des Selbstschutzes heranzuführen.

In Kindergärten und Grundschulen unterrichten die Ausbilder die Kleinen in einer Doppelstunde, wie sie einen Notruf absetzen und was eine Leitstelle alles wissen muss. Sie vermitteln spielerisch auch Grundkenntnisse im Umgang mit Notlagen wie Stromausfällen und Unwetterschäden. Grundlage hierfür ist ein Projekt der Bundesregierung zur gemeinnützigen Förderung der Selbst- und Nachbarschaftshilfekompetenz. Im Rahmen der Ganztagsschulbetreuung "Kinder helfen Kindern" begleitet man eine Arbeitsgruppe regelmäßig einmal wöchentlich durch das ganze Schuljahr.

Wer als Ausbilder für Schul- und Vorschulkinder beim Roten Kreuz Fulda mitwirken möchte, Freude im Umgang mit Kindern hat und seine medizinischen und notfallmedizinischen Kenntnisse erweitern möchte, den qualifiziert die DRK-Akademie in einem kostenfreien Erste Hilfe Lehrgang und durch Hospitationen im Unterricht für seine neuen Aufgaben. Pädagogische Kenntnisse oder Erfahrungen sind hilfreich, aber keine zwingende Voraussetzung. Ausgefeilte zielgruppenspezifische Lehrunterlagen stellt das Rote Kreuz zur Verfügung. Die Kurse für "Erste Hilfe mit Selbstschutzinhalten" für Vorschul- und Grundschulkinder umfassen jeweils zwei Stunden vormittags zwischen 9 und 11 Uhr, die AGs der Ganztagsschulbetreuung in der Regel eine Stunde pro Woche. Die Einsätze sind frei vereinbar und langfristig planbar. Das Entgelt dafür bleibt im Rahmen der Übungsleiterpauschale steuerfrei oder wird über Minijobverträge vom Arbeitgeber versteuert.

Kontakt und nähere Auskünfte: Herr Puzer oder Herr Becker, 0661 90291-0, [email protected]. (pm) +++


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